Lissabonstrategie und die Transportarbeitnehmer
Ein zentrales Diskussionsthema anlässlich der TRUST-Konferenz (TRUST = TRADE UNION VISION ON SUSTINABLE TRANSPORT) in Warschau, war die Lissabonstrategie und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten in der Transportbranche. Am Ende dieses Artikels stehen weitere Themenbereiche der TRUST-Konferenz als PDF-Dokumente zum Downloaden sowie eine Bildergalerie zur Verfügung.
ETF-Generalsekretär Eduardo Chagas während seines Referats anlässlich der TRUST-Konferenz in Warschau. Foto: Frank Hercher (TRANSNET)
1. Die Lissabonstrategie
Die Lissabonstrategie wurde einst während der Tagung des Europäischen Rats im portugiesischen Lissabon im März 2000 verabschiedet. Als Reaktion auf die Herausforderungen, denen sich die EU durch die Globalisierung gegenübersah entschieden die damals noch 15 Staats- und Regierungschefs der EU, dass die Union einen neuen strategischen Ansatz verabschieden müsse. Dieser Handlungsrahmen sollte die EU zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen”.Die Lissabonstrategie formulierte die folgenden ehrgeizigen Ziele, die bis 2010 erreicht werden sollten:
► Ein jährliches Wachstum von etwa 3%
► Eine Gesamtbeschäftigungsrate von 70%
► Eine Beschäftigungsrate bei Frauen von mehr als 60%
► Eine Beschäftigungsrate bei älteren Arbeitnehmern (55+) von 50%.
Die allgemeinen Ziele der Strategie sollten über ein umfassendes Gefüge von Politik erreicht werden. Zunächst sollte eine makroökonomische Mischung von politischen Maßnahmen den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft einschließlich hohem Wirtschaftswachstum, der Vollendung des Binnenmarkts und der steuerlichen Konsolidierung fördern. Zweitens wurden aktives plitisches Vorgehen vorgeschlagen, um das europäische Sozialmodell, das heißt eine Gesellschaftsvision, die Wirtschaftswachstum mit angemessenen Arbeitsbedingungen wie Vollbeschäftigung, hochwertigen Arbeitsplätzen, Gleichheit, sozialem Schutz für alle und sozialer Integration verbindet, durch Investitionen in die Menschen und den Aufbau eines aktiven Sozialstaats zu modernisieren. Dies umfasste auch die Ausbildung und das lebenslange Lernen, die Entwicklung einer aktiven Beschäftigungspolitik, um mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, die Förderung der sozialen Integration und die Modernisierung der Sozialversicherungssysteme durch den Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit, sodass besser auf Änderungen reagiert werden kann, ohne die Arbeitnehmer zu gefährden.
Die Lissabonstrategie basierte auf der Idee, dass eine stärkere Wirtschaft die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU begünstigt, im Zusammenspiel mit Sozialpolitiken, die ihrerseits das Wirtschaftswachstum noch weiter begünstigen.
Die Strategie umfasste ursprünglich zwei Dimensionen: eine wirtschaftliche und eine soziale. Beim Europäischen Rat 2001 im schwedischen Göteborg wurde die Strategie nach Annahme der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung um eine Umweltdimension ergänzt. Generell beinhaltete die Lissabonstrategie einen globalen Ansatz, bei dem es nicht um den einzelnen Arbeitnehmer ging, und die verschiedenen Sektoren, wie zum Beispiel Verkehr und Transport, wurden nicht direkt erwähnt.
Die Überarbeitung der Lissabonstrategie im Jahr 2004
Mit Erreichen der Halbzeit der Lissabonstrategie Anfang 2004 entschieden der Europäische Rat und die Kommission, eine Bewertung der Lissabonstrategie vorzunehmen, die beim Frühjahrsgipfel des Rats im März 2005 vorgestellt werden sollte. Daher ernannte der Rat im März 2004 eine hochrangige Gruppe unabhängiger Sachverständiger, die eine unabhängige Bewertung des zu diesem Zeitpunkt erzielten Fortschritts vornehmen sollte. Der Gruppe gehörten 12 Vertreter verschiedener Interessensgruppen an und sie tagte unter dem Vorsitz des früheren niederländischen Premierministers Wim Kok.
In ihrem Bericht „Die Herausforderung annehmen“, der der Kommission und dem Rat im November 2004 vorgelegt wurde, kam die Gruppe zu dem Schluss, dass in den Vorjahren wenig Fortschritt erreicht worden sei, vor allem weil es an entschlossenen Maßnahmen fehle. Sie kritisierten weiterhin die überfrachtete Agenda, schlechte Koordination, Zielkonflikte sowie fehlendes Engagement und politischen Willen. Außerdem hieß es in dem Bericht, dass Strukturreformen zu Lasten der Arbeitnehmer durchgeführt worden seien, da sie zu mehr Flexibilität, weniger Sicherheit, zu längeren Arbeitszeiten und einer Schwächung der Arbeitnehmerrechte geführt hätten.
Die Gruppe kam zu dem Schluss, dass es angesichts dieser Defizite unwahrscheinlich sei, dass die EU ihre Ziele für 2010 erreiche und empfahl, die Strategie neu auf Wachstum und Beschäftigung auszurichten. Die Sachverständigen betonten weiterhin die Notwendigkeit stärkerer politischer Führerschaft und die Rolle der Sozialpartner, sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene, in der Umsetzung der Lissabonstrategie. Der Bericht empfahl auch dem Ministerrat im Frühjahr 2005, die Strategie neu zu beleben.
In einer Mitteilung an den Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats in Brüssel im März 2005 mit dem Titel „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon” [KOM(2005)24 endgültig] stellte die Kommission das Ergebnis des Bewertungsprozesses vor und kam im Grundsatz zu den gleichen Schlussfolgerungen wie die Sachverständigengruppe. Die europäische Wirtschaft hat die hinsichtlich Wachstum, Produktivität und insbesondere Beschäftigung erwartete Leistung, um die Lissabonziele bis 2010 zu erreichen, nicht erzielt.
Daher riet die Kommission, die Lissabonstrategie zu erneuern und alle Anstrengungen auf die „Herbeiführung eines kräftigeren und nachhaltigeren Wachstums und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen” zu konzentrieren und skizzierte anschließend die Zielsetzungen der neuen Strategie:
1. Stärkere Konzentration auf Maßnahmen, das heißt Ausrichtung aller Bemühungen auf die Politik, die die größte Wirkung zeigt
2. Unterstützung für die Reformen mobilisieren, d.h. die Mitgliedsstaaten, Sozialpartner und Bürger eigenverantwortlich in den Reformprozess einbinden
3. Die Berichtsstruktur der Lissabonstrategie vereinfachen und effizienter machen, das heißt, nur einen Lissabonbericht auf EU-Ebene und einen auf nationaler Ebene.
Die Kommission bestätigte erneut ihre Entschlossenheit, das ‚europäische Sozialmodell zu modernisieren und zu fördern’. Um diese Ziele zu erreichen, riet die Kommission, das Augenmerk auf sofortige Maßnahmen anstelle mittel- oder langfristiger Ziele zu legen. Das Jahr 2010 und die Zielsetzungen für die unterschiedlichen Beschäftigungsziele wurden also nicht länger als Prioritäten genannt.
Die überarbeitete Lissabonstrategie von 2005
Infolge der Halbzeitbewertung beschloss der Europäische Rat in Brüssel im März 2005, die Lissabonstrategie als „Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“ neu aufzulegen. Der Rat folgte im Wesentlichen den Empfehlungen, die die Kommission in ihrer Mitteilung gab.
Der Rat war der Ansicht, dass die EU ihre Basis für Wettbewerbfähigkeit erneuern und sich auf Wissen, Innovation und die Optimierung des Humankapitals konzentrieren müsse, um das Wachstumspotenzial der EU und ihre Produktivität zu steigern. Daher erklärte der Rat, dass sich die Strategie auf die beiden Säulen Wachstum und Beschäftigung konzentrieren und die EU alle notwendigen nationalen und gemeinschaftlichen Ressourcen in diesen Säulen stärker mobilisieren müsse. Neben den nationalen Regierungen sollten alle anderen betroffenen Interessenvertreter (wie die Sozialpartner) an der Lissabonstrategie beteiligt werden und eine aktive Rolle darin spielen, die Zielsetzungen zu erreichen. Der Rat bekräftigte erneut, dass die Lissabonstrategie im Kontext der Anforderungen der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung zu sehen sei.
Um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, beschloss der Rat die folgenden Ausrichtungen:
► Wissen und Innovation durch höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung fördern, um neue Wettbewerbsfaktoren aufzubauen
► Die EU durch die Vollendung des Binnenmarkts zu einem attraktiven Investitions- und Lebensraum machen und das Regelwerk bei gleichzeitigem Erhalt des europäischen
Sozialmodells unternehmensfreundlicher gestalten
Um „mehr und bessere Arbeitsplätze“ zu schaffen, verkündete der Rat seine Absicht:
► Mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu bringen und die Systeme der sozialen Sicherung zu modernisieren
► Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Flexibilität der Arbeitsmärkte erhöhen, um der EU zu helfen, sich an Umstrukturierungen und Marktänderungen anzupassen
► Mehr in das Humankapital durch die Verbesserung der Ausbildung und Fähigkeiten zu investieren.
Der Rat begrüßte auch die Mitteilung zur sozialpolitischen Agenda [KOM(2005)33], die die Kommission im Februar 2005 veröffentlichte und die Ziele der Lissabonstrategie unterstützen sollte, indem ‚das europäische Sozialmodell modernisiert und entwickelt und der soziale Zusammenhalt gefördert wird’. Mit dem Ziel, die Regierungsführung zu verbessern, betonte der Rat, wie wichtig es sei, dass die Maßnahmen der EU und der Mitgliedsstaaten einen größeren und praktischeren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung leisten und daher die Festlegung von Prioritäten vereinfachen.
Die überarbeitete Lissabonstrategie, die auf einem Dreijahreszyklus aufbaut, startete im April 2005 und muss 2008 wieder erneuert werden.
Insgesamt betrachtet, hat die neue Lissabonstrategie die Ziele der ursprünglichen Strategie von 2000 geschwächt und sowohl die soziale als auch die Umweltsäule an den Rand gerückt. Stattdessen konzentriert sie sich hauptsächlich auf die wirtschaftliche Dimension das heißt Wirtschaftswachstum, Wettbewerb und Flexibilität des Arbeitsmarkts. Der Beitrag zur sozialen Säule und nachhaltige Entwicklung sind dahingegen nicht länger wirkliche Ziele.
In dieser Hinsicht unterstützt die Kommission das Konzept der ‚Flexicurity’ (flexibility + security = Flexibilität und Sicherheit), das auf der dänischen Erfahrung basiert und ihren Aussagen zufolge eine ‚politische Strategie zur gleichzeitigen Stärkung der Flexibilität der Arbeitsmärkte, Arbeitsorganisation und Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen und der Sicherheit – Beschäftigungssicherheit und Sozialversicherung – ist’. Das Konzept der ‚Flexicurity’ vereint einen schwachen Schutz der Arbeitnehmer vor Entlassungen mit hoher Arbeitslosenunterstützung und einer Arbeitsmarktpolitik, die auf der Pflicht und dem Anspruch der Arbeitlosen auf berufliche Aus- und Weiterbildung basiert. Das Konzept der Arbeitsplatzsicherheit wird durch Beschäftigungssicherheit ersetzt. ‚Flexicurity’ bedeutet daher mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und bei den Arbeitsbedingungen, weniger Arbeitsplatzsicherheit und mehr Sozialversicherung.
2. EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung
Ursprung und Konzept der nachhaltigen Entwicklung
Die Nachhaltigkeit ist ein Begriff, der unterschiedlich definiert wird. Ursprünglich spiegelte der Begriff die Sorge über die langfristigen Auswirkungen des heutigen Ressourcenverbrauchs wider, um anderen Generationen gegenüber fair zu sein, und wurde oft in Verbindung mit Begriffen wie ‚Entwicklung’ und ‚Umwelt’ verwendet. Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung wurde auf internationaler Ebene 1987 eingeführt, als es im Brundtland-Bericht als „Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation dergestalt Rechnung trägt, dass die Fähigkeit zukünftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird“ definiert wurde. Es ist eine Entwicklung, die auf Konsum und Produktionsmustern basiert, die den natürlichen Ressourcen nicht schaden, die Umwelt schützen, eine gerechte Wohlstandsverteilung unter allen fördern und Armut bekämpfen.
Sie umfasst drei Dimensionen:
1. Ökologisches Gleichgewicht:
Erhalt der Umweltressourcen, der lokalen und globalen Ökosysteme und der biologischen Vielfalt
2. Sozialer Fortschritt:
Menschliche Entwicklung, Recht auf Bildung, Verringerung der Armut und Ungleichheit, Sicherheit und soziale Integration
3. Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit:
Wirtschaftsentwicklung, Schaffung von Arbeitsplätzen, kurz- und langfristiger Nutzen, Effektivität, Integration ökologischer und sozialer Kosten.
Umso stärker die Integration und umso größer das Gleichgewicht zwischen den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anliegen ist, umso nachhaltiger ist die Entwicklung. Eine so komplexe Integration erfordert die Umsetzung einer Strategie und ordnungspolitische Werkzeuge, die auf vielen Ebenen greifen.
Die Agenda 21, die bei der Umwelt- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen im Juni 1992 im brasilianischen Rio de Janeiro von mehr als 178 Regierungen verabschiedet wurde, erwähnt in Kapitel 29 die Notwendigkeit, die Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung zu stärken: Die internationalen Gewerkschaftsorganisationen und ihre Mitglieder sind eine Quelle von Wissen und Vorschlägen für Standards zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung. Weiter heißt es, dass „Gewerkschaften aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem industriellen Wandel, aufgrund der extrem hohen Priorität, die sie dem Schutz der Arbeitsumwelt und der dazugehörigen natürlichen Umwelt einräumen, und aufgrund ihres Engagements für eine sozial verantwortliche wirtschaftliche Entwicklung wichtige Handlungsträger [sind], um die Erzielung einer nachhaltigen Entwicklung zu erleichtern.”
EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2001
Die nachhaltige Entwicklung wurde bereits Mitte der neunziger Jahre mit der Verankerung des Konzepts in Artikel 2 des Amsterdamer Vertrags (am 1. Mai 1999 in Kraft getreten) zum wichtigen Ziel der EU. Seither ist die nachhaltige Entwicklung ein wichtiger ‚horizontaler’ Grundsatz der EU, der alle Politiken, Maßnahmen und Strategien untermauern soll. Die Kommission verabschiedete im Mai 2001 die Mitteilung „Nachhaltige Entwicklung in Europa für eine bessere Welt: Strategie der Europäischen Union für eine nachhaltige Entwicklung“ [KOM(2001)264], in der die langfristige Vision vorgestellt wurde, dass das Wirtschaftswachstum, der soziale Zusammenhalt und der Umweltschutz ineinander greifen müssen.
Nach diesem Vorschlag verabschiedete der Europäische Rat bei seinem Gipfel im schwedischen Göteborg im Juni 2001 die „EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“ (EUSDS = ‚Sustainable Development Strategy’). Die EU-SDS skizzierte im Verein mit der Lissabonstrategie einen Politikrahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung, der auf drei voneinander unabhängigen Säulen/Dimensionen basierte – Wirtschaft, Soziales, Umwelt – die miteinander einhergehen und sich gegenseitig verstärken müssen, um die langfristigen Zielsetzungen zu erfüllen.
Die soziale Säule in dieser Strategie befasst sich mit dem sozialen Zusammenhalt und nicht mit „mehr und besseren Arbeitsplätzen“ oder angemessenen Arbeitsbedingungen. Die Strategie bestand aus zwei Teilen. Der erste Teil der Strategie überprüfte den Weg der Politikgestaltung der EU und konzentrierte sich darauf, die Kohärenz der Politiken zu verbessern und auf einen möglichen Ausgleich bei Interessenskonflikten hinzuweisen, so dass fundierte Politikentscheidungen getroffen werden können. Folglich sollten bei der Politikgestaltung die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen aller EU-Politiken untersucht und berücksichtigt werden. Dies sollte auch Herstellern und Verbrauchern die Entscheidung erleichtern, welche Güter und Dienstleistungen sie anbieten oder erwerben.
Um die Koordinierung der verschiedenen Politiken weiter zu verbessern, wurden die Mitgliedsstaaten ersucht, nationale Strategien und regelmäßige Fortschrittsbewertungen umzusetzen, und es wurde betont, wie wichtig die umfassende Konsultation mit den Interessensvertretern sei. Des Weiteren sei bei jedem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats eine Folgenabschätzung vorzunehmen, und die Kommission wurde aufgefordert, alle zwei Jahre eine Bewertung durchzuführen.
Im zweiten Teil wurden eine Reihe langfristiger Ziele und Maßnahmen zur Bekämpfung der folgenden nicht nachhaltigen Entwicklungen festgelegt:
► Nachhaltigen Verkehr durch Eindämmung der negativen Verkehrsfolgen sicherstellen. Daher sollte eine nachhaltige Verkehrspolitik das BIP-Wachstum vom Anstieg des Verkehrsaufkommens abkoppeln und die sozialen und Umweltkosten internalisieren. Die Strategie sah auch die Anlastung der Wegekosten und Förderung umweltfreundlicherer Verkehrsträger vor.
► Bekämpfung der Klimaänderungen durch Einhaltung des Protokolls von Kyoto
► Den Herausforderungen der alternden Bevölkerung durch Förderung des aktiven Alterns sowie einer Verbesserung der Situation von Familien und Gleichstellung begegnen
► Verantwortungsvollerer Umgang mit den natürlichen Ressourcen, indem sich die Beziehung zwischen Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch ändert und dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 Einhalt geboten
► Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung
► Bekämpfung der weltweiten Armut.
Der Rat ergänzte die EU-SDS 2002 beim europäischen Gipfel in Barcelona um eine externe Dimension. Die beiden Texte bildeten zusammen die Basis für die umfassende Strategie.
Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung 2005
Da sich die Kommission verpflichtet hatte, die EU-SDS zu Beginn jeder neuen Amtszeit zu überprüfen, leitete die neu ernannte Kommission im August 2004 einen umfangreichen Bewertungsprozess ein. Es gab auch verschiedene Aspekte, die die Notwendigkeit einer Überprüfung zeigten, wie die Fortsetzung von sechs der Nachhaltigkeit entgegenstehenden Trends, die schlechte europäische Wirtschaftsleistung gekoppelt mit dem anhaltenden Wettbewerbsdruck durch die Globalisierung und der Aufstieg neuer Industriestaaten, neue Sicherheitsbedrohungen wie der Terrorismus, Naturkatastrophen, Bedrohungen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Erweiterung der EU. Nach einem umfassenden Konsultationsprozess von August bis Oktober 2004 veröffentlichte die Kommission im Februar 2005 eine Mitteilung mit dem Titel „Überprüfung der EUStrategie der nachhaltigen Entwicklung 2005: Erste Bestandsaufnahme und künftige Leitlinien“ [KOM(2005)37].
Die Kommission bewertete den seit 2001 erreichten Fortschritt und bestätigte, dass man zwar keine sofortigen Ergebnisse erwarten könne, sich die sechs nicht nachhaltigen Trends jedoch weiter verschlimmert hätten. Ein weiteres kontroverses Thema war die Beziehung zur Lissabonstrategie, da auch sie ihre Ziele verfehlt hatte.
Die Mitteilung umfasste auch eine Liste von Grundsätzen, die als zukünftige Leitlinien für die Überprüfung der Strategie dienen sollten:
► Bestätigung der drei Säulen und der externen Dimension als Stützpfeiler der Strategie
► Bestätigung des neuen Ansatzes für die Politikgestaltung und der politischen Kohärenz als zentrales Instrument, um die nachhaltige Entwicklung in den Mittelpunkt der Politik der EU zu stellen - Konzentration auf die wichtigsten nicht nachhaltigen Trends und Erforschung der Verbindungen zwischen ihnen
► Festlegung von Zielen, Vorgaben und Etappen
► Gewährleistung eines wirksamen Monitorings durch ein Berichtssystem, das sich auf die kurz- und mittelfristige Umsetzung der Strategieziele konzentriert
► Stärkung der Eigenverantwortung und Untersuchung, wie die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren auf allen Ebenen verbessert werden kann.
Der Rat verabschiedete bei seinem Gipfel in Brüssel im Juni 2005 eine „Erklärung zu den Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung“, in der Grundsätze und Ziele der nachhaltigen Entwicklung bestätigt wurden, die sich in den allgemeinen Rahmen der neu belebten Strategie einfügen müssen, und betonte die Verbindungen zur Lissabonstrategie.
Im Dezember 2005 stellte die Kommission ihren Vorschlag „Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung – Ein Aktionsprogramm” [KOM(2005)658] vor, der sechs Hauptbereiche nannte, die frische Impulse brauchten (u. a. der Verkehr), und Methoden vorschlug, um den erzielten Erfolg zu messen und regelmäßig die Prioritäten auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu überprüfen, sowie einen ständigen Dialog mit den für die nachhaltige Entwicklung relevanten Interessensvertretern empfahl.
Die neu belebte EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung
Bei seiner Tagung in Brüssel im Juni 2006 verabschiedete der Rat schließlich die „Neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung“, die auf der Strategie von 2001 aufbaute. Die überarbeitete Strategie umfasst einen kohärenten Rahmen, der Maßnahmen festlegt, um die nicht nachhaltigen Entwicklungen, mit denen die EU konfrontiert ist, wirksamer zu behandeln. Die Hauptherausforderung besteht darin, die nicht nachhaltigen Verbrauchs und Produktionsmuster schrittweise zu ändern und zu einem stärker integrierten Ansatz der Politikgestaltung zu kommen.
Nach Aussage des Rats besteht das „Gesamtziel der neuen EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung […] darin, Maßnahmen zu ermitteln und auszugestalten, die die EU in die Lage versetzen, eine kontinuierliche Verbesserung der Lebensqualität sowohl der heutigen als auch künftiger Generationen zu erreichen” und die Hauptziele sind der Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt, wirtschaftlicher Wohlstand und der internationalen Verantwortung der EU nachzukommen.
Um Synergien zu verbessern und Zielkonflikte zu verringern, wird ein stärker integrierter Ansatz für die Politikgestaltung, d.h. ein neues Modell der Regierungsführung, vorgeschlagen, der auf besserer Regulierung (Folgenabschätzung) und auf den Leitprinzipien für nachhaltige Entwicklung (vom Europäischen Rat im Juni 2005 beschlossen) basiert. In diesem Kontext werden die Interessensgruppen aufgefordert, sich an Ex-Post-Bewertungen zu beteiligen.
Die Kommission wird ab September 2007 alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-SDS in der EU und in den Mitgliedsstaaten, einschließlich zukünftiger Prioritäten, Ausrichtungen und Aktionen, veröffentlichen. Spätestens 2011 wird der Rat entscheiden, wann eine umfassendere Überprüfung der Strategie eingeleitet werden muss. Da die nicht nachhaltigen Entwicklungen dringenden Handlungsbedarf auslösen, werden kurzfristige Maßnahmen als erforderlich angesehen, während gleichzeitig eine langfristige Perspektive verfolgt werden soll.
Die neu belebte EU-SDS legt Gesamtziele und konkrete Maßnahmen für sieben Herausforderungen im Zeitraum 2005-10 fest, die hauptsächlich die Umwelt betreffen:
Klimaänderungen und umweltfreundliche Energie, nachhaltiger Verkehr, nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Gesundheit, soziale Eingliederung, Demografie und Migration sowie globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung.
Den nachhaltigen Verkehr betreffend, lautet das allgemeine Ziel „Gewährleistung von Verkehrssystemen, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ansprüchen genügen, bei gleichzeitiger Minimierung von nachteiligen Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt.“
Die operativen Ziele umfassen:
► Abkopplung des Wirtschaftswachstums von der Nachfrage nach Verkehrsleistungen mit dem Ziel, die Umweltbelastung zu verringern
► Erreichung eines nachhaltigen Niveaus der Energienutzung im Verkehrssektor und Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen
► Verringerung des verkehrsbedingten Schadstoffausstoßes - Erreichung eines ausgewogenen Umstiegs auf umweltfreundliche Verkehrsträger
► Verringerung des verkehrsbedingten Lärms - Modernisierung des EU-Rahmens für öffentliche Personenverkehrsdienste
► Bis 2010 Halbierung der Zahl der Straßenverkehrstoten gegenüber dem Jahr 2000.
Empfohlene konkrete Maßnahmen:
► Die EU und die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung aller Verkehrsträger sowie gegebenenfalls Maßnahmen für die Verlagerung des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene, die Binnenwasserstraßen und den öffentlichen Personenverkehr
► Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Energieeffizienz im Verkehrssektor verbessern
► Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sich auf mögliche Alternativen für den Straßengüter- und -personenverkehr konzentrieren
► Die Kommission wird die Anwendung der Anlastung der Wegekosten auf alle Verkehrsträger weiter prüfen
► Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Fortschritte im Hinblick auf wirksame umfassende Lösungen zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen des internationalen See- und Luftverkehrs anstreben
► Maßnahmen, um die Zahl der Straßenverkehrstoten zu halbieren und die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr zu verringern
► Die örtlichen Behörden sollten Pläne und Systeme für den städtischen Verkehr entwickeln und umsetzen
► Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden eine langfristige und kohärente EUKraftstoffstrategie ausarbeiten.
3. Die Lissabonstrategie und
die Transportarbeitnehmer
Von ihren Anfängen in den Jahren 2000/2001 an sollten die Lissabonstrategie und die EUSDS sich gegenseitig ergänzen und verstärken, d.h. dass ‚langfristig Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz Hand in Hand gehen müssen’. Schaut man sich die Entwicklung beider Strategien an, wird klar, dass weder die nachhaltige Entwicklung übergeordnetes Ziel aller EU-Politik, einschließlich der Verkehrspolitik, ist, noch ist es weiterhin wichtig, mehr und bessere, das heißt nachhaltige Arbeitsplätze, zu schaffen.
Die überarbeitete Lissabonstrategie konzentriert sich stattdessen vor allem auf das Wirtschaftswachstum und sieht den Verkehr als Sektor, der die Wettbewerbsfähigkeit fördern soll (schnellerer, billigerer und effizienterer Verkehr).
Die neue EU-SDS wurde größtenteils auf die Umweltsäule der Lissabonstrategie reduziert. Die Wettbewerbsfähigkeit Europas ist zum wichtigsten Thema auf der politischen Tagesordnung der EU aufgestiegen, das heißt an erster Stelle steht das Wirtschaftswachstum, bevor die EU handeln kann, um Sozialpolitiken umzusetzen oder die Umwelt zu schützen.
Dieses Ungleichgewicht wird auch klar, wenn man sich die Definition und die Zielsetzungen des nachhaltigen Verkehrs in der neuen EU-SDS ansieht. Das Hauptaugenmerk liegt auf der ökologischen Nachhaltigkeit, aber die soziale Nachhaltigkeit wird dabei vergessen.
Wie bereits erwähnt, arbeiten 4,6 Millionen Beschäftigte im Transportsektor. Es ist ein Sektor, der auf Menschen basiert. Um hochwertige Dienstleistungen gewährleisten zu können, muss der Sektor über ordentlich ausgebildetes Personal mit guten Arbeitsbedingungen verfügen. Der gegenläufige Trend im Transportwesen, vor allem bedingt durch die Umstrukturierung und die Liberalisierung des Sektors, mit beträchtlichem Arbeitsplatzabbau in einigen Sektoren, Beschäftigungsverhältnissen geringer Qualität, die den Arbeitsplatzabbau in einigen anderen Sektoren ausgleichen, extremer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, mit Problemen bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und sogar dem Verschwinden von Arbeitsplätzen für EU-Bürger, sind äußerst besorgniserregend und werden oft ignoriert.
Es ist daher erforderlich, die soziale Dimension bei gleichzeitiger Berücksichtigung der anderen beiden Säulen ins Zentrum der Lissabonstrategie zu stellen und den Transport nicht nur als unerlässliches Mittel zu sehen, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln, sondern auch als Sektor mit einem hohen Potenzial, „mehr und bessere Arbeitsplätze“ zu schaffen und den sozialen Zusammenhalt zu unterstützen.
Die Lissabonstrategie und der Eisenbahnsektor
Seit über einem Jahr stellen wir fest, dass Arbeitgeberorganisationen aller Sektoren und sektorenübergreifend die Lissabonstrategie entdeckt haben und sie in ihren Publikationen und Reden bewerben. Dies ist nicht verwunderlich, denn die Lissabonstrategie wurde, wie oben gezeigt, ausgehend vom ursprünglichen Ansatz mit drei Säulen (Wirtschaft, Soziales, ökologische Nachhaltigkeit) auf eine einfache Botschaft verwässert:
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch einen flexibleren Arbeitsmarkt. Es ist schwierig, die Lissabonstrategie auf einen einzigen Sektor zu reduzieren, da es sich um eine makroökonomische Strategie handelt. Es ist jedoch klar, dass der Verkehr in der Lissabonstrategie eine „dienende“, untergeordnete Funktion hat: Ein schnelles, effizientes und billiges Verkehrssystem steigert die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft weltweit. Die Initiative der Kommission zur „Verbesserung der europäischen Verkehrslogistik“ geht mit dieser Idee völlig konform
Es ist Aufgabe der Gewerkschaften, sich auf die „soziale Säule“ zu konzentrieren und eine europäische Politik einzufordern, die die soziale Dimension integriert. Die ursprünglichen Lissabonziele umfassten auch die Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen in einer dynamischen, wissensbasierten Wirtschaft“
Die Situation im Eisenbahnsektor
Einige Fakten zur Frage von „mehr Arbeitsplätzen“ und der „wissensbasierten Wirtschaft“:
► Die Beschäftigungsrate im Eisenbahnsektor ist rückläufig.
► Es gibt keine glaubwürdige Studie, die belegt, dass die Umstrukturierung des Sektors und Wettbewerb mittelfristig eine positive Beschäftigungswirkung haben werden.
► Die einzige europäische Studie, die eine positive Beschäftigungswirkung im Sektor nachweist, bezieht sich auf eine „Klimawandelpolitik“, für den Fall, dass eine Reihe drastischer Maßnahmen ergriffen würden, um nachhaltige Verkehrsträger zu fördern. Es gibt in den EU-Mitgliedsstaaten aber keinen politischen Willen und keine politische Mehrheit, um diese Maßnahmen zu ergreifen.
► Wir beobachten, dass die stärkere Dienstleistungsorientierung in den Eisenbahn- Unternehmen dazu führt, dass mehr Frauen im Sektor beschäftigt werden. Dies wird jedoch durch den immer noch anhaltenden Stellenabbau in Mittel- und Osteuropa unterminiert, wo der Anteil von Frauen im Sektor zwar höher ist, Frauen aber noch immer die ersten sind, die die Unternehmen verlassen.
► Studien haben gezeigt, dass die Umstrukturierung in den Unternehmen und die Einführung von Wettbewerb dazu geführt haben, dass weniger in Fortbildung und insbesondere in die Ausbildung junger Arbeitnehmer im Sektor investiert wird.
Einige Fakten zur Frage der „besseren Arbeitsplätze“:
► Die Arbeitszeit hat zugenommen; höhere Flexibilität bei Arbeitzeit und Schichten; der Preis, den die Gewerkschaften häufig zahlen mussten, um Beschäftigung zu sichern;
► Arbeitsintensität und Stress haben durch den enormen Stellenabbau zugenommen;
► Geringere Entlohnung für neue Mitarbeiter; Zuschläge (für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit) wurden gesenkt oder abgeschafft, Senkung des Einkommens einzelner Arbeitnehmer und mittelfristig des gesamten Sektors
► Höhere Individualisierung der Arbeitsverträge und Arbeitsplatzunsicherheit
► Einführung prekärer und atypischer Beschäftigungsverhältnisse
► Untervergabe mit geringerer Entlohnung und unsicheren Arbeitsverträgen.
Grenzübergreifender Verkehr:
Die Auswirkungen des freien Marktzugangs in der Europäischen Union (und darüber hinaus) sind heute noch nicht vollumfänglich bekannt. Das Ziel sowie die Einschätzung sind, dass es zukünftig mehr nahtlosen grenzübergreifenden Verkehr geben wird.
Wir können sicher sein, dass Eisenbahnunternehmen, sowohl etablierte als neue Betreiber, Wege suchen werden, Arbeitsorganisationsformen einzuführen, um die Kosten über die Löhne, flexible Arbeitszeiten, Intensivierung der Arbeit durch Multitasking etc. zu senken. Die beiden Vereinbarungen über die „Arbeitsbedingungen für mobile Arbeitnehmer im grenzübergreifenden Verkehr“ und den „Lokführerschein für grenzübergreifenden Verkehr“ sind Meilensteine in der Schaffung gemeinsamer Mindeststandards, um eine Abwärtsspirale im Wettbewerb zu vermeiden und Qualifizierungsstandards sicherzustellen. Die CER fordert jetzt mehr Flexibilität, um die Anzahl der auswärtigen Ruhetage erhöhen zu können.
Dennoch stehen wir immer noch vor Problemen:
► Wie sieht es mit der Beschäftigung in Transit-/Hochlohnländern aus?
► Gibt es Lohnunterschiede in Grenzregionen? Gibt es Unternehmensprojekte, in Niedriglohnländern Lokführerpools einzurichten, die die Arbeit in Hochlohnländern übernehmen?
► Wie sind die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer bei den neuen Betreibern, die mit den etablierten Betreibern konkurrieren (z.B. Multitasking, längere Arbeitszeiten, höhere Flexibilität)?
Gewerkschaftliche Forderung zur Aufnahme der sozialen Dimension in die europäische Schienenverkehrspolitik und mehr europäischen sozialen Dialog:
► Gründliche Analyse der Beschäftigungsentwicklungen und Arbeitsbedingungen, die durch die Umstrukturierung des Sektors entstehen
► Gründliche Studie über zukünftige Beschäftigungsentwicklungen und Arbeitsbedingungen in einem offenen Markt
► Gründlichere Analyse der Beschäftigungsfolgen und zukünftige -entwicklungen
► Aufnahme quantitativer und qualitativer Beschäftigungsfolgen im “Observatory of Market Developments” (RMMS) (Die Kommission schiebt die Verantwortung immer der ETF zu; die ETF meint, es ist die Verantwortung der Kommission, sich auch die soziale Komponente ihrer Politiken anzuschauen.)
► Um Maßnahmen umzusetzen, die Sozialdumping vermeiden, wie zum Beispiel eine „Entsenderichtlinie für das Verkehrswesen“, die für den grenzübergreifenden Verkehr (Transit) und Kabotage gilt
► Stärkere Berücksichtigung des Arbeitsschutzes in den „Interoperabilität“-Entwicklungen
► Bessere Unterstützung der Bahnarbeitnehmer, Opfer von Umstrukturierungen in Mittel- und Osteuropa
Im Verlauf der Konferenz in Warschau wurden zu diesem Themenbereich ausgiebig folgende Fragen diskutiert:
1. Wie sehen die Konferenzteilnehmer Möglichkeiten, die EU-Verkehrspolitik um eine soziale Dimension zu
ergänzen?
2. Worauf muss sich die ETF in der Zukunft konzentrieren?
3. Werden für die nächsten Jahre positive Trends oder Chancen für Bahnbeschäftigten gesehen?
Hier stellen wir weitere Diskussionsvorlagen als PDF-Dokumente zum Downloaden zur Verfügung, die in Warschau intensiv beraten und diskutiert wurden.
Es waren dies die Themen:
► Umstrukturierung und Entwicklung im Transportsektor
► Infrastrukturfinanzierung, staatliche Beihilfen und die Rolle der Staaten
► Verkehr und Umwelt
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