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EU-Verkehrsminister beschließen Wegekosten-Richtlinie

Staus bekämpfen und die Umwelt entlasten wollten die 25 EU-Verkehrsminister. Mit einer neuen Grundlage für die Lastwagen-Maut hatte am 21. April das monatelange Ringen um eine gemeinsame Wegekosten - Richtlinie ein vorläufiges Ende gefunden. Jacques Barrot, der EU-Verkehrskommissar, unterstrich nach dem Kompromiss im Ministerrat, dass es darum gehe, „den Kampf gegen die Überbelastung der Straßen zu gewinnen“. Gewerkschaften und zahlreiche Umweltverbände hingegen zeigen sich enttäuscht darüber, dass eine Einbeziehung der externen Kosten des Straßenverkehrs nicht erfolgte.

Aus Deutschlands Verkehrsministerium war Genugtuung über den Kompromiss zu vernehmen. Manfred Stolpe, der bundesdeutsche Verkehrsminister, wies auf die außerordentliche Bedeutung des Beschlusses für Deutschland hin. Er bedeute, dass auf dem eingeschlagenen Weg weitergegangen werden könne.

Enttäuschung bei Gewerkschaften und Umweltverbänden

Die Europäische Transportarbeiter Föderation (ETF) hingegen sieht eine ihrer Hauptforderungen an die Wegekosten – Richtlinie, nämlich die Einbeziehung der externen Kosten und deren Anlastung in Sinne des Verursacherprinzips, nicht umgesetzt. Es besteht eine breite Koalition von Umweltverbänden, Gewerkschaften und Vertretern der Transportindustrie die darüber besorgt ist, dass der EU-Verkehrsministerrat verhindert, externe Kosten von Umweltschäden, Verschmutzung und Unfällen in die LKW-Maut einzurechnen.

Luftverschmutzung und Lärmschäden, Unfälle, Umweltzerstörung und Klimawandel durch Lkw-Verkehr kostete zum Beispiel im Jahr 2000 in Europa 164 Milliarden Euro. Das waren 420 Euro für jeden Europäer. Nur wenn der Transport über die Straßen mit einem fairen Anteil für diese Kosten belastet wird, werden Anreize geschaffen, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu wählen. Auch von den „atenta“- Gewerkschaften erging ein eindringlicher Appell an das Europäische Parlament, diese Kostenwahrheit in der Zweiten Lesung wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Zuschläge möglich

Weitere Regelungen der Wegekosten-Richtlinie: Unter anderem gestattet das EU-Gesetz höhere Tarife für besonders belastete Strecken und an bestimmten Tageszeiten. Auch Lastzüge mit hohen Abgaswerten können stärker zur Kasse gebeten werden.

In Bergregionen sind Zuschläge bis zu 25 Prozent möglich. Mit dieser Regelung soll der Alpentransit über den Brenner ein Regulativ erhalten.

Hubert Gorbach, der österreichische Verkehrsminister, beklagte vor seinen Kollegen, dass die Schweiz eine Hochpreispolitik für den Schwerlastverkehr betreibe. Während die Durchfahrt durch das Land der Eidgenossen für einen Lastzug seit Januar 2005 stolze 176 Euro betrage und in Frankreich die Speditionen 160 Euro auf den Tisch legen müssen, bekommt man den Alpentransit in Österreich schon für 70 Euro.

"Fast nichts zu holen"

Wenn nun die zusätzlichen Einnahmen aus dem Brennertransit fließen, wollen Österreich und Italien den Zuschlag nutzen, um alternative Verkehrswege zu schaffen. Hierzu zählt in erster Linie der geplante Brennerbasis-Bahntunnel.

„Mit dem nun festgeschriebenen Mautaufschlag von 25 Prozent ist fast nichts zu holen", erklärte dagegen GdE-Vorsitzender Wilhelm Haberzettl . Er wies darauf hin, dass nach Berechnungen von Verkehrsexperten ein 25-prozentiger Zuschlag auf die Brennermaut nur rund zehn Prozent der Zinsen für den Brennerbasistunnel decken.

Johannes Ludewig, Chef des europäischen Bahnverbandes CER, zeigte sich nach Verkündung der Entscheidung der EU-Verkehrsminister zufrieden und wies auf die seiner Meinung nach „große Bedeutung der neuen Wegekostenrichtlinie für den Schienenverkehr“ hin.

Nicht überall in Europa stieß diese Richtlinie auf Gegenliebe. So haben Estland, Malta, Finnland, Belgien und Portugal gegen die Richtlinie gestimmt, da sie als Länder in der Randlage Europas wirtschaftliche Nachteile durch die Maut befürchteten.

Und so geht’s weiter

Der politischen Einigung im Ministerrat folgt nun eine Zweite Lesung des Gesetzentwurfs im Europa-Parlament. Hier sind durchaus noch Änderungen möglich, und es bedarf nun einer erfolgreichen Überzeugungsarbeit, damit die Gewerkschaftsforderungen nach einer Einbeziehung der externen Kosten des Straßenverkehrs doch noch in der Wegekosten-Richtlinie Berücksichtigung finden.
herc (TRANSNET)

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