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Einigung bei Mautrichtlinie

Die EU-Verkehrsminister haben in Brüssel mehrheitlich die neue Mautrichtlinie bestätigt. Da das Europäische Parlament bereits für die Neufassung der Eurovignetten-Richtlinie gestimmt hat, kann die Richtlinie nun in Kraft treten. Ab 2008 muss sie angewandt werden. Die europäischen Eisenbahngewerkschaften zeigen sich enttäuscht über den Beschluss der EU-Verkehrsminister.

Gemäß der jetzt beschlossenen Richtlinie ist es den EU-Staaten gestattet, streckenbezogene Wegegebühren für LKW über 3,5 Tonnen zu erheben. Ab 2012 soll die Maut ab 3,5 Tonnen zur Regel werden. Allerdings gibt es Schlupflöcher, um diese Maut zu umgehen. Die Eurovignetten-Richtlinie gilt auch für Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen. Die Gebührenerhebung ist nicht auf Autobahnen beschränkt, sondern ist auch auf weitere Straßen, anwendbar.

Um faire Wettbewerbsbedingungen für den europäischen Verkehrsmarkt zu erreichen, müssen dringend die externen Kosten in die Mauterhebung einbezogen werden.


Den Mitgliedsstaaten wird auch ermöglicht, nach weiteren Kriterien Straßen Gebührenpflichtig zu machen, zum Beispiel zu bestimmten Stoßzeiten. Eine Zweckbindung der Mauteinnahmen für den Verkehrssektor wird nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen. In ökologisch sensiblen Bergregionen sind Mautzuschläge erlaubt, mit denen Projekte für alle Verkehrsträger querfinanziert werden dürfen.

Der Brüsseler Beschluss hat bei den Eisenbahngewerkschaften Enttäuschung hervorgerufen, da die Einbeziehung  „externen Kosten“ wieder verschoben wurde. Als „externe Kosten“ werden unter anderem Kosten bezeichnet für Umwelt- und Gesundheitsbelastung, Unfallfolgeschäden sowie Resourcenverbrauch. Die Forderung war, diese Kosten in die Mauterhebung mit einzubeziehen.

Die TRANSNET fordert nun von der deutschen Bundesregierung die zügige Umsetzung einer Einbeziehung der Kleinlastwagen über 3,5 Tonnen in die Mautregelung und die rasche Ausweitung der Gebührenerhebung auf weitere Straßen.

An die EU ergeht die Forderung, umgehend eine schlüssige Methodik zu erarbeiten, wie die externen Kosten zu schätzen sind und zügig ein diesbezügliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.
herc (TRANSNET)

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