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Aus für starre „Kuhfänger“

In erster Lesung sprach sich das EU-Parlament für eine Richtlinie aus, die sogenannte Kuhfänger für Neuwagen ab 2006 verbietet. Damit geht eine jahrelange Auseinandersetzung ihrem Ende entgegen.

Mit dem Verbot von starren Frontschutzbügeln an Fahrzeugen sollen Radfahrer, Fußgänger und insbesondere Kinder bei einem Unfall besser geschützt werden. Ein komplettes Kuhfänger-Verbot hatte die EU verworfen, da Frontschutzbügel die Verletzungsgefahr von Fahrzeuginsassen mindern können. Es sollen daher biegsame Bügel, die zur Aufnahme von Aufprallenergie geeignet sind, weiter genehmigt werden. Sie müssen allerdings als solche zertifiziert sein.

Für starre Bügel sollen bereits vom 1. Juli 2005 an keine Typengenehmigungen mehr erteilt werden. Die Richtlinie soll auch für leichte Transporter bis 3,5 Tonnen gelten. Eine Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 des Europäischen Verbands der Automobilhersteller (ACEA) gegenüber der EU-Kommission galt nur für Autos bis 2,5 Tonnen und somit nicht für Geländewagen.
herc (TRANSNET)

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