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Einigung zum 3. Eisenbahnpaket in 3. Lesung

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung Ende September über das 3. Eisenbahnpaket in Dritter Lesung abgestimmt. In dieser 3. Lesung konnte das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament rein formal nur noch angenommen oder abgelehnt werden.

Die Zugbegleiter werden nicht durch die Richtlinie erfasst. Für diese Berufsgruppe muss die Europäische Eisenbahnagentur bis zum Frühjahr 2009 einen Bericht vorlegen.                                   Foto: Frank Hercher


Die 732 Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten dem erzielten Kompromiss zu, womit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU und damit der Rechtskraft nichts mehr im Wege steht. Die Veröffentlichung ist gleichzeitig auch der Stichtag des Inkrafttretens der beschlossenen Richtlinien.

Zur Erinnerung die Eckpunkte des  Pakets:

Liberalisierung des internationalen Personenverkehrs ab dem Jahr 2010

Zertifizierung der Triebfahrzeugführer im grenzüberschreitenden Verkehr ab 2009. Die Einführung für alle Lokführer kann bis zu zehn Jahre verschoben werden.

Die Zugbegleiter werden nicht durch die Richtlinie erfasst. Für diese Berufsgruppe muss die Europäische Eisenbahnagentur bis zum Frühjahr 2009 einen Bericht vorlegen.

Europäische Bestimmungen zu den Fahrgastrechten

Für die Mitgliedsgewerkschaften der Europäischen Transportarbeiter Föderation (ETF) geht damit eine fast vier Jahre dauernde intensive Auseinandersetzung mit diesem Richtlinienpaket zu Ende. Nun folgt die nationale Umsetzung der neuen oder abgeänderten EU-Richtlinien.

In der Frage der Einbeziehung des Zugbegleitpersonals ist es dem Europäischen Parlament und den Gewerkschaften nicht gelungen, die ablehnende Haltung der europäischen Verkehrsminister zu durchbrechen. Unterstützt wurde diese ablehnende Haltung auch von dem Unternehmerverband der Europäischen Bahnen CER.
Eva Müller (vida)

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