Der Weg zur Europäischen Verfassung
Es war ein langer Weg vom Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 bis zur Unterzeichnung der Europäischen Verfassung durch die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004. Hier einige Station dieses Prozesses.
Am 25. März 1957 unterzeichneten sechs Länder (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) in Rom den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (so genannter EWG-Vertrag). In der Folge wurde dieser Vertrag durch verschiedene andere europäische Verträge (Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam und weitere) ergänzt.
Im Jahr 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der seinerzeit 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im belgischen Laeken, einen „Europäischen Konvent“ einzuberufen und ihn mit der Erstellung eines Entwurfs zur Änderung der geltenden europäischen Verträge zu beauftragen.
Der Europäische Konvent unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d’Estaing nahm seine Arbeit am 28. Februar 2002 auf. Dem Konvent gehörten 105 Mitglieder an. Es waren dies Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, der nationalen Parlamente dieser Staaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission.
Ferner waren der Ausschuss der Regionen, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, die europäischen Sozialpartner und der europäische Bürgerbeauftragte durch insgesamt 13 Beobachter vertreten. Alle Sitzungen des Europäischen
Konvents waren öffentlich und alle offiziellen Dokumente wurden (hauptsächlich im Internet) veröffentlicht. Zahlreiche Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, und der Europäische Konvent führte umfangreiche Anhörungen der Organisationen der Zivilgesellschaft durch (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen usw.).
Nach 16-monatiger intensiver Arbeit hat sich der Europäische Konvent im Juni/Juli 2003 im Konsens auf einen Entwurf für eine Europäische Verfassung geeinigt.
Dieser Entwurf wurde anschließend einer Regierungskonferenz unterbreitet, der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten angehörten. Die Staats- und Regierungschefs haben am 18. Juni 2004 eine Einigung erzielt.
Die europäische Verfassung ist am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet worden.
Die Ausarbeitung der europäischen Verfassung erfolgte transparent und demokratisch. Maßgeblich beteiligt war der Europäische Konvent, dem 72 in allgemeiner, direkter Wahl gewählte Volksvertreter (bei insgesamt 105 Mitgliedern) angehörten. Am Ende des Prozesses steht darüber hinaus die Ratifizierung durch die – ebenfalls in allgemeiner, direkter Wahl gewählten – nationalen Parlamente der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eine Volksabstimmung.
Im Jahr 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der seinerzeit 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im belgischen Laeken, einen „Europäischen Konvent“ einzuberufen und ihn mit der Erstellung eines Entwurfs zur Änderung der geltenden europäischen Verträge zu beauftragen.
Der Europäische Konvent unter dem Vorsitz von Valéry Giscard d’Estaing nahm seine Arbeit am 28. Februar 2002 auf. Dem Konvent gehörten 105 Mitglieder an. Es waren dies Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer, der nationalen Parlamente dieser Staaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission.
Ferner waren der Ausschuss der Regionen, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, die europäischen Sozialpartner und der europäische Bürgerbeauftragte durch insgesamt 13 Beobachter vertreten. Alle Sitzungen des Europäischen
Konvents waren öffentlich und alle offiziellen Dokumente wurden (hauptsächlich im Internet) veröffentlicht. Zahlreiche Arbeitsgruppen wurden eingesetzt, und der Europäische Konvent führte umfangreiche Anhörungen der Organisationen der Zivilgesellschaft durch (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen usw.).
Nach 16-monatiger intensiver Arbeit hat sich der Europäische Konvent im Juni/Juli 2003 im Konsens auf einen Entwurf für eine Europäische Verfassung geeinigt.
Dieser Entwurf wurde anschließend einer Regierungskonferenz unterbreitet, der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten angehörten. Die Staats- und Regierungschefs haben am 18. Juni 2004 eine Einigung erzielt.
Die europäische Verfassung ist am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet worden.
Die Ausarbeitung der europäischen Verfassung erfolgte transparent und demokratisch. Maßgeblich beteiligt war der Europäische Konvent, dem 72 in allgemeiner, direkter Wahl gewählte Volksvertreter (bei insgesamt 105 Mitgliedern) angehörten. Am Ende des Prozesses steht darüber hinaus die Ratifizierung durch die – ebenfalls in allgemeiner, direkter Wahl gewählten – nationalen Parlamente der 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eine Volksabstimmung.
herc (TRANSNET)
