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Gliederung der Europäischen Verfassung

Die Europäische Verfassung ist in vier Teile gegliedert.

Im ersten Teil werden die Werte, Die Zuständigkeiten, Entscheidungsverfahren und Organe der Europäischen Union definiert. Dieser Teil befasst sich zudem mit den Symbolen der Union, der Unionsbürgerschaft, dem demokratischen Leben und den Finanzen der Union.

Der zweite Teil greift die „Charta der Grundrechte“ auf.

Teil drei beschreibt die internen und externen Politikbereiche und Maßnahmen sowie die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Teil vier enthält die allgemeinen und Schlussbestimmungen, darunter die Verfahren zur Annahme und Änderung der Verfassung.

Neu ist, dass jetzt ein Land, wenn es dies will, auch aus der Europäischen Union austreten kann.
herc (TRANSNET)