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Europäische Zentralbank

Das höchste Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank ist der Rat. Ihm gehören die Mitglieder des EZB-Direktoriums und die nationalen Zentralbankpräsidenten der Teilnehmerstaaten an der Wirtschafts- und Währungsunion an.

Das Direktorium führt die Beschlüsse des EZB-Rates aus und gibt Anweisungen an die nationalen Notenbanken. In das Direktorium der EZB können nur Persönlichkeiten berufen werden, die in Währungs- und Bankfragen anerkannt und erfahren sind.

Der Präsident, der Vizepräsident und die weiteren Mitglieder des Direktoriums werden von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten auf Empfehlung des Ministerrats, der hierzu das Europäische Parlament und den EZB-Rat anhört, einvernehmlich ernannt.

Die Notenbankpräsidenten können nach fünfjähriger Tätigkeit erneut in den EZB-Rat berufen werden. Für die sechs Direktoriumsmitglieder gilt dagegen eine einmalige Amtsperiode von acht Jahren.
herc (TRANSNET)