Der Europäische Rat
Der Europäische Rat (ER) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Er ist zu unterscheiden vom Rat der EU (auch EU-Ministerrat) und vom Europarat. Dem Rat der EU gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an. So treffen sich zum Beispiel die Verkehrsminister und -ministerinnen im Verkehrsministerrat. Beim Europarat handelt es sich es sich um einen von der Europäischen Union unabhängigen Zusammenschluss verschiedener europäischer Staaten.
Der Europäische Rat nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine Sonderstellung ein. Die ersten Verträge setzten die Europäische Kommission, die Ministerräte, das Europäischen Parlament und den Gerichtshof ein. Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs waren nicht vorgesehen. Zu solchen "Gipfeltreffen" kam es vielmehr aus der Praxis heraus zu Beginn der 60er Jahre. Zu Beginn der 70er Jahre wurden diese Treffen regelmäßiger und erhielten 1974 den Namen "Europäischer Rat" .
Rechtlich gesehen ist der ER also keine Institution der Europäischen Gemeinschaft. Trotzdem ist er die politisch wichtigste Instanz.
Der ER tagt mindestens zweimal jährlich. Hier klärt er strittige Fragen, die auf Ministerebene ungeklärt bleiben. In der Regel kümmert sich der ER jedoch nicht ums Alltagsgeschäft der EU, sondern um die großen zukunftsbestimmenden Fragen.
Der ER legt die politischen Ziele der Europäischen Union fest. Den Vorsitz führt immer der Staats- oder Regierungschef des Mitgliedstaates, dem turnusgemäß die Präsidentschaft übertragen wurde. Die zu beratenden Themen erfordern zunehmend mehr Beratungszeit. Deshalb werden neben den regulären Treffen am Ende der jeweiligen Ratspräsidentschaft immer häufiger so genannte Sondergipfeltreffen einberufen. Die Staats- und Regierungschefs werden auf ihren Tagungen von den Außenministern begleitet. Außerdem nimmt der Kommissionspräsiden und ein weiteres Mitglied der Kommission an den Beratungen teil. Die Ergebnisse dieser Europäischen Räte werden in den "Schlussfolgerungen" zusammengefasst und veröffentlicht. Diese Schlussfolgerungen bilden die politischen Leitlinien für die Arbeit von EU-Kommission und dem Rat der EU (bestehend aus den Fachministern der Mitgliedstaaten).
Der Vorsitzende des ER informiert nach jedem Treffen das Europäische Parlament und legt ihm einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte vor. In Deutschland – zum Beispiel – berichten der Bundeskanzler oder der Außenminister vor dem Bundestag in einer Regierungserklärung über die Ergebnisse der Europäischen Räte.
Rechtlich gesehen ist der ER also keine Institution der Europäischen Gemeinschaft. Trotzdem ist er die politisch wichtigste Instanz.
Der ER tagt mindestens zweimal jährlich. Hier klärt er strittige Fragen, die auf Ministerebene ungeklärt bleiben. In der Regel kümmert sich der ER jedoch nicht ums Alltagsgeschäft der EU, sondern um die großen zukunftsbestimmenden Fragen.
Der ER legt die politischen Ziele der Europäischen Union fest. Den Vorsitz führt immer der Staats- oder Regierungschef des Mitgliedstaates, dem turnusgemäß die Präsidentschaft übertragen wurde. Die zu beratenden Themen erfordern zunehmend mehr Beratungszeit. Deshalb werden neben den regulären Treffen am Ende der jeweiligen Ratspräsidentschaft immer häufiger so genannte Sondergipfeltreffen einberufen. Die Staats- und Regierungschefs werden auf ihren Tagungen von den Außenministern begleitet. Außerdem nimmt der Kommissionspräsiden und ein weiteres Mitglied der Kommission an den Beratungen teil. Die Ergebnisse dieser Europäischen Räte werden in den "Schlussfolgerungen" zusammengefasst und veröffentlicht. Diese Schlussfolgerungen bilden die politischen Leitlinien für die Arbeit von EU-Kommission und dem Rat der EU (bestehend aus den Fachministern der Mitgliedstaaten).
Der Vorsitzende des ER informiert nach jedem Treffen das Europäische Parlament und legt ihm einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte vor. In Deutschland – zum Beispiel – berichten der Bundeskanzler oder der Außenminister vor dem Bundestag in einer Regierungserklärung über die Ergebnisse der Europäischen Räte.
herc (TRANSNET)
