Europäischer Rat
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Er nimmt in der Entscheidungsstruktur der Europäischen Union eine Sonderstellung ein.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat (ER) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen. Er ist zu unterscheiden vom Rat der EU (auch EU-Ministerrat) und vom Europarat. Dem Rat der EU gehören die jeweiligen Fachminister der Mitgliedstaaten an. So treffen sich zum Beispiel die Verkehrsminister und -ministerinnen im Verkehrsministerrat. Beim Europarat handelt es sich es sich um einen von der Europäischen Union unabhängigen Zusammenschluss verschiedener europäischer Staaten.
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