Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament (EP) ist die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union. Zwar hat es noch nicht die gleichen Rechte wie nationale Parlamente; seine Befugnisse wurden jedoch im Laufe der Geschichte der Europäischen Union schrittweise erweitert. Das Europäische Parlament hat Gesetzgebungsrechte, Haushaltsrechte und Kontrollrechte.
Gesetzgebungsrechte
Das Parlament kann im so genannten Mitentscheidungsverfahren Gesetzentwürfe der Europäischen Kommission ändern oder sie zu Fall bringen, wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert. Außerdem kann es Gesetzentwürfe verabschieden, wenn es Änderungsvorschläge des Rats billigt.
Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten, wenn es der Ansicht ist, dass zu einer Frage ein Gemeinschaftsgesetz erforderlich ist.
Haushaltsrechte
Das Parlament berät gemeinsam mit dem Ministerrat den Haushaltsentwurf der Kommission und verabschiedet ihn.
Die Mittel für wichtige Bereiche wie Sozial- und Regionalpolitik, Forschung oder Umwelt kann das Parlament in begrenztem Maße erhöhen und ihre Verteilung ändern.
Für die "obligatorischen" Ausgaben, die sich aus den Verträgen ergeben, kann es Änderungen vorschlagen, die allerdings nur wirksam werden, wenn der Rat ihnen zustimmt.
Das Parlament kann überdies den Haushaltsplan insgesamt ablehnen. Rat und Parlament bilden also gemeinsam den Haushaltsgesetzgeber der EU.
Das Parlament prüft mit Unterstützung des Rechnungshofes auch die Ausführung des Haushaltsplans und erteilt der Kommission Entlastung - oder auch nicht, wie für den Haushalt 1996 geschehen.
Kontrollrechte
Umfangreich sind die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der EU-Kommission. Es muss zustimmen, wenn die Mitgliedstaaten einen neuen Präsidenten der Kommission benennen.
Eine neue Kommission kann erst in ihr Amt berufen werden, wenn das EP ihrer Ernennung nach Prüfung aller Kandidaten zugestimmt hat. Das EP kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Mehrheit der Mitglieder geschlossen zum Rücktritt zwingen.
Das EP kann auch Kommission und Rat zur schriftlichen oder mündlichen Auskunft, unter anderem in monatlichen Fragestunden, auffordern. Rat und Kommission sind zur Antwort verpflichtet.
Weitere Kontrollmöglichkeiten sind Debatten und Abstimmungen über das Arbeitsprogramm oder den jährlichen Gesamtbericht der Kommission, über Erklärungen, die jede Präsidentschaft der Union zu Beginn und zum Ende ihrer halbjährlichen Amtszeit sowie nach Treffen des Europäischen Rats vor dem Plenum des Europäischen Parlaments abgibt. Am Schluss dieser Debatten legt das Parlament seine Haltung in einer Entschließung fest.
Das Parlament hat das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, die Hinweise auf vermutete Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht prüfen.
Außenbeziehungen
Völkerrechtliche Verträge der Gemeinschaft wie Beitrittsbeschlüsse und Assoziierungsabkommen können nur in Kraft treten, wenn das Parlament zugestimmt hat. Das ist ein wichtiges Mitwirkungsrecht bei der Erweiterung der Gemeinschaft.
Das Parlament ist auch an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) beteiligt. Es muss zu Fragen der GASP angehört werden, kann also Stellungnahmen abgeben. Der Ratsvorsitz hat darauf zu achten, dass diese Stellungnahmen gebührend berücksichtigt werden. Das Parlament kann zur Außen- und Sicherheitspolitik Fragen und Empfehlungen an den Rat richten. Es führt einmal jährlich eine Aussprache über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik durch.
In gleichem Umfang ist das Parlament auch an der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz- und Innenpolitik beteiligt.
Die Arbeit des Parlaments
Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten für jeweils die Hälfte einer Legislaturperiode, also für zweieinhalb Jahre.
Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, die parteipolitisch ausgerichtet, aber übernational sind. Sie stehen also den Abgeordneten aus allen Mitgliedsländern offen. Abgeordnete aus dem gleichen Mitgliedstaat können innerhalb einer Fraktion eine Gruppe bilden.
Plenarsitzungen
Zwölf Wochen im Jahr sind für Plenarsitzungen in Straßburg eingeplant. Dazwischen tagen die Ausschüsse und die Fraktionen in Brüssel. Dort können weitere Plenarsitzungen abgehalten werden.
Die Reden in Plenarsitzungen werden simultan in alle elf Amtssprachen der Union übersetzt. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden fachspezifisch in einen der insgesamt 17 Ausschüsse gewählt. Diese sind für bestimmte Sachbereiche zuständig und bereiten die Arbeit der Plenarsitzungen vor.
Der Sitz des EP ist Straßburg. Das Generalsekretariat mit rund 3500 Mitabeitern befindet sich in Luxemburg. Weiterer Tagungsort ist Brüssel. Das Parlament unterhält Informationsbüros in den Hauptstädten der Mitgliedsländer.
herc (TRANSNET)
