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Rat der Europäischen Union ( EU-Ministerrat)

Dem Ministerrat gehören die jeweiligen Fachminister jedes Mitgliedstaates an. So gibt es den Rat der Außenminister, der Finanzminister, Verkehrsminister usw. Er ist der wichtigste Gesetzgeber der Europäischen Union.

Die Fachminister entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien), die die Europäische Kommission ausgearbeitet hat. Außerdem behandeln sie wichtige aktuelle Fragen.

Bei der "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) wird der Rat der Außenminister vom Generalsekretär und Hohen Vertreter für die GASP unterstützt.

Beschlüsse im Ministerrat

Der Rat der Europäischen Union fasst Beschlüsse entweder einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. Bei den verschiedenen Reformen des europäischen Vertragswerks ist die Zahl der Politikbereiche kleiner geworden, in denen einstimmige Beschlüsse erforderlich sind. Das war notwendig, damit eine immer größer werdende EU handlungsfähig bleibt und gemeinsame Beschlüsse nicht am Vetorecht einzelner Staaten scheitern.

Bei Mehrheitsentscheidungen im Rat der Europäischen Union werden die Stimmen der Staaten unterschiedlich gewichtet.

Die Stimmengewichtung im Ministerrat wurde wie folgt festgelegt:

Deutschland 29, Frankreich 29, Großbritannien 29, Italien 29, Spanien 27, Polen 27,  Niederlande 13, Griechenland 12, Belgien 12, Portugal 12, Tschechische Republik 12, Ungarn 12, Österreich 10, Schweden 10,  Dänemark 7, Irland 7, Finnland 7, Litauen 7, Slowakische Republik 7, Luxemburg 4, Lettland 4, Slowenien 4, Estland 4, Zypern 4 und Malta 3.

Mit Inkrafttreten der im Nizza-Vertrag vereinbarten Stimmengewichtung werden von den 321 Stimmen mindestens 232 zum Erreichen einer qualifizierten Mehrheit benötigt.

Nach dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien  werden diese beiden Länder 14 beziehungsweise 10 Stimmen erhalten. Von der dann vorhandenen Gesamtstimmenzahl von 345 ist die qualifizierte Mehrheit mit 258 Stimmen erreicht.

Außerdem ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsländer erforderlich. Ein Mitglied des Rates kann darüber hinaus eine Prüfung beantragen, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union repräsentieren. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, kommt der betreffende Beschluss nicht zustande.
herc (TRANSNET)



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