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Vorschläge für neue Rechtsvorschriften

Der Vertrag räumt der Kommission das "Initiativrecht" ein. Mit anderen Worten ist die Kommission alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige ab.

Der Vertrag räumt der Kommission das "Initiativrecht" ein. Mit anderen Worten ist die Kommission alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige ab.

Bevor die Kommission Vorschläge unterbreitet, muss sie sich mit neuen Gegebenheiten und Problemen, die sich in Europa entwickeln, vertraut machen und überlegen, ob diese am besten in EU-Vorschriften behandelt werden sollen. Aus diesem Grund ist die Kommission laufend in Kontakt mit einem breiten Spektrum an Interessengruppen und mit zwei beratenden Gremien - dem Wirtschafts- und Sozialausschuss (der aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern besteht) und dem Ausschuss der Regionen (der Vertreter der Gebietskörperschaften umfasst). Außerdem holt sie auch Stellungnahmen von den nationalen Parlamenten und Regierungen ein.

Die Kommission schlägt nur dann Aktionen auf EU-Ebene vor, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Problem dadurch wirksamer gelöst werden kann als durch nationale, regionale oder lokale Maßnahmen. Dieser Grundsatz, nach dem Angelegenheiten auf der niedrigsten möglichen Ebene behandelt werden sollen, wird als "Subsidiaritätsprinzip" bezeichnet.

Wenn die Kommission jedoch zu dem Schluss kommt, dass europäische Rechtsvorschriften notwendig sind, arbeitet sie einen Vorschlag aus, der ihrer Überzeugung nach das Problem wirkungsvoll löst und einem möglichst breiten Spektrum von Interessen entspricht. Zur richtigen Behandlung der fachlichen Einzelheiten zieht die Kommission die Experten aus ihren verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu Rate.
herc (TRANSNET)

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