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Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts

Als Exekutivorgan der EU ist die Kommission für die Verwaltung des EU-Haushalts und der vom Parlament und vom Rat beschlossenen politischen Maßnahmen und Programme zuständig. Der Großteil der praktischen Arbeit und Aufgaben wird zwar von nationalen und lokalen Behörden durchgeführt, aber die Kommission ist für ihre Kontrolle verantwortlich.

Ein Beispiel für ein Politikfeld, das die Kommission aktiv verwaltet, ist die Wettbewerbspolitik: die Kommission überwacht Kartelle und Fusionen und stellt sicher, dass die EU-Staaten ihren Industriebetrieben keine Subventionen gewähren, die den Wettbewerb verfälschen.

Die Beispiele für EU-Programme, die von der Kommission umgesetzt werden, reichen von "Interreg" und "Urban" (zur Schaffung von grenzüberschreitenden Partnerschaften zwischen Regionen und zur Sanierung heruntergekommener Stadtviertel) bis zum Programm "Erasmus" zur Förderung des europaweiten Studentenaustauschs.

Unter den wachsamen Augen des Rechnungshofes verwaltet die Kommission den Haushalt. Beide Organe verfolgen dabei das Ziel, eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Das Europäische Parlament erteilt der Kommission nur dann die Entlastung für die Durchführung des Haushaltsplans, wenn es mit dem Jahresbericht des Rechnungshofes zufrieden ist.
herc (TRANSNET)

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