Durchsetzung des europäischen Rechts
Die Kommission fungiert als "Hüterin der Verträge". Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit dem Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten wacht.
Wenn die Kommission feststellt, dass ein EU-Staat europäische Rechtsvorschriften nicht anwendet und somit seine rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ergreift sie Schritte, um diesen Verstoß abzustellen.
Zuerst leitet sie einen rechtlichen Prozess ein, der als "Vertragsverletzungsverfahren" bezeichnet wird. Dabei richtet die Kommission ein amtliches Schreiben an die betreffende Regierung, in dem sie erläutert, worin ihrer Ansicht nach der Verstoß gegen das EU-Recht besteht, und setzt eine Frist für die Übermittlung einer detaillierten Stellungnahme an die Kommission.
Wenn der Verstoß im Zuge dieses Verfahrens nicht abgestellt wird, muss die Kommission die Angelegenheit dem Gerichtshof übergeben, der Strafen verhängen kann. Die Urteile des Gerichtshofes sind für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend.
Zuerst leitet sie einen rechtlichen Prozess ein, der als "Vertragsverletzungsverfahren" bezeichnet wird. Dabei richtet die Kommission ein amtliches Schreiben an die betreffende Regierung, in dem sie erläutert, worin ihrer Ansicht nach der Verstoß gegen das EU-Recht besteht, und setzt eine Frist für die Übermittlung einer detaillierten Stellungnahme an die Kommission.
Wenn der Verstoß im Zuge dieses Verfahrens nicht abgestellt wird, muss die Kommission die Angelegenheit dem Gerichtshof übergeben, der Strafen verhängen kann. Die Urteile des Gerichtshofes sind für die Mitgliedstaaten und die Organe der EU bindend.
herc (TRANSNET)
