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Aufgaben der Kommission

Die vier wichtigsten Aufgaben der Kommission: Die EU-Kommission macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften. Sie setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt. Auch die Überwachung (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof) der Einhaltung des europäischen Rechts zählt zu den Hauptaufgaben der Kommission. Nach außen vertritt sie die Europäische Union auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.

Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
Der Vertrag räumt der Kommission das "Initiativrecht" ein. Mit anderen Worten ist die Kommission alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige ab.  mehr

Umsetzung der EU-Politik und Verwaltung des Haushalts
Als Exekutivorgan der EU ist die Kommission für die Verwaltung des EU-Haushalts und der vom Parlament und vom Rat beschlossenen politischen Maßnahmen und Programme zuständig. Der Großteil der praktischen Arbeit und Aufgaben wird zwar von nationalen und lokalen Behörden durchgeführt, aber die Kommission ist für ihre Kontrolle verantwortlich.  mehr

Durchsetzung des europäischen Rechts
Die Kommission fungiert als "Hüterin der Verträge". Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit dem Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten wacht.  mehr

Vertretung auf internationaler Ebene
Die Europäische Kommission ist eine wichtige Sprecherin der EU auf internationaler Ebene. Dadurch können die EU-Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation "mit einer Stimme" sprechen.  mehr


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