Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) berät die Europäische Kommission und den EU-Ministerrat bei Gesetzesvorschlägen. Seine Anhörung ist verbindlich in bestimmten sozialen oder wirtschaftlichen Fragen, so etwa in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Sozialpolitik, Bildung oder Verbraucherschutz. Der Ausschuss kann auch vom Europäischen Parlament gehört werden.
Der WSA repräsentiert neben Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Landwirten oder Verbrauchern auch weitere wichtige Interessengruppen aus dem wirtschaftlichen und sozialen Leben. Seine 317 Mitglieder werden auf Vorschlag der EU-Länder vom Ministerrat ernannt. Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre. Alle Mitglieder handeln weisungsungebunden. Bevölkerungsstarke EU-Mitglieder entsenden je 24 Vertreter in den Wirtschafts- und Sozialausschuss. Der Nizza-Vertrag sieht eine Mitgliederzahl von 344 vor, wenn der Beitritt Bulgariens und Rumäniens erfolgt ist.
herc (TRANSNET)