Zertifizierung von Zugpersonal
Seit dem 24. Februar 2004 gibt es eine Vereinbarung zwischen der „Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER)“, der auch die DB AG angehört und der „Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF)“ über die Einführung einer „Europäischen Fahrerlaubnis für im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzte Triebfahrzeugführer“ (Lokführerschein). Diese Vereinbarung wird vom Europäischen Parlament als historische Maßnahme der am Sozialen Dialog beteiligten Arbeitgeberverbände und der ETF bezeichnet und ist nun Grundlage für eine Richtlinie der EU zur Zertifizierung von Zugpersonal, die nach In-Kraft-Treten in allen Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Belgischer Zugbegleiter in Luxemburg Foto: Frank Hercher
Die von Anfang an beteiligte ETF hatte im Zuge der parlamentarischen Beratungen zur 1. Lesung die Abgeordneten davon überzeugen können, dass neben den Triebfahrzeugführern auch das weitere Zugpersonal, das mit der Wahrnehmung von sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut ist, in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen werden muss.
Der EU-Verkehrsministerrat, als das zweite „gesetzgebende Organ der EU“, hat sich aber gegen die Einbeziehung des anderen Zugpersonals ausgesprochen. Dem intensiven Einsatz der ETF ist es zu verdanken, dass der Parlamentsausschuss „Verkehr“ dem gesamten Parlament einen Vorschlag zugeleitet hat, der die Wiederaufnahme des Zugpersonals mit sicherheitsrelevanten Aufgaben in die Richtlinie empfiehlt. Da der Ausschuss aufgrund der nachhaltigen Überzeugungsarbeit durch die ETF einstimmig so beschlossen hatte, entschied auch das Parlament, der Forderung der ETF zu folgen und beschloss, das gesamte Zugpersonal, das mit der Wahrnehmung von sicherheitsrelevanten Aufgaben betraut ist, in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Ein großartiger Erfolg der Arbeit der Sektion Eisenbahn in der ETF.
