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Rechtsetzungsprozess der EU

Das Vorschlags- oder auch Initiativrecht ist der Europäischen Kommission allein vorbehalten. Sie erarbeitet Rechtsetzungsvorschläge und unterbreitet diese dann den beiden Beschlussfassungsorganen - dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP).

Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Rechtsakte arbeitet die Kommission jedoch sehr eng mit den beiden Organen zusammen; sie nimmt beispielsweise an Sitzungen des Rats und des Parlaments teil. Außerdem hat der Vertrag von Maastricht ein begrenztes Gesetzgebungs-Initiativrecht des EP eingeführt: dieses hat nunmehr die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, einen Vorschlag zu unterbreiten.

Der Rat ist das Rechtsetzungsorgan der Gemeinschaft. In vielen Bereichen der Gemeinschaftspolitik übt er die Rechtsetzungsbefugnis gemeinsam mit dem Europäischen Parlament aus. Nach genauer Prüfung auf fachlicher und politischer Ebene kann der Rat den Kommissionsvorschlag annehmen, ändern oder ignorieren. Auch das EP prüft die Vorschläge der Kommission und nimmt im Rahmen der verschiedenen Verfahren gemeinsam mit dem Rat am Gesetzgebungsprozess teil.

Die Kommission überwacht auch die Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Bei Vertragsverletzungen kann sie Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Das Urteil ist für jeden Mitgliedsstaat bindend.

Rolle des EU-Parlaments gestärkt

Bevor der Vertrag von Maastricht in Kraft getreten ist, war der EU-Ministerrat die alleinige gesetzgebende Gewalt der Europäschen Union. Das Europäische Parlament besaß lediglich das Recht zur Stellungnahme. Das hat sich geändert: Bei der Gesetzgebung kann der Ministerrat in vielen Bereichen nicht mehr ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments handeln.

In einigen Politikbereichen ist der Rat der EU jedoch alleinentscheidend, das heißt er kann ein Gesetz ohne Änderungsrecht des Europäischen Parlaments verabschieden. Das EP hat dabei nur ein Anhörungsrecht. In anderen Bereichen - wie etwa beim Verbraucherschutz, bei Bildung und Kultur oder Gesundheit - hat das Parlament ein Mitentscheidungsrecht. Diese Bereiche wurden durch den Amsterdamer Vertrag deutlich ausgeweitet.

Vermittlungsausschuss

Sofern der Rat Änderungsvorschlägen des Parlaments nicht zustimmt, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. Einigt sich der Vermittlungsausschuss nicht, ist der Gesetzentwurf gescheitert. Billigt der Ausschuss aber einen gemeinsamen Gesetzentwurf, muss diesem vom EP mit absoluter Mehrheit und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit zugestimmt werden. Das komplizierte Verfahren der Mitentscheidung regelt Art. 251 des EG-Vertrags.

Beschlüsse fasst der Rat in der Regel einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit. Die Verträge der Europäischen Union schreiben vor, in welchen Bereichen der Politik Beschlüsse einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden müssen.

Einstimmige Beschlüsse

Bei einstimmigen Beschlüssen hat jedes Land eine Stimme, d.h. jeder Staat kann Entschlüsse blockieren, die alle anderen Staaten für notwendig halten. Staaten können sich bei Abstimmungen, bei denen Einstimmigkeit erforderlich ist, der Stimme enthalten. Auf diese Weise kann ein einstimmiger Beschluss auch mit weniger als 25 Stimmen zustande kommen.

Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit

Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit haben die Länder ein unterschiedliches Gewicht (siehe EU-Ministerrat).

Der Vertrag von Nizza sieht in einer Reihe von zusätzlichen Feldern Mehrheitsentscheidungen vor:

Bei Personalentscheidungen, bei der Industriepolitik, der Freizügigkeit der Unionsbürger, in Sektoren der Wirtschafts- und Währungspolitik, bei der zivilrechtlichen Zusammenarbeit (mit Ausnahme des Familienrechts) und bei den allerdings eng begrenzten, neu in die Handelspolitik eingebrachten Bereiche Dienstleistungen und handelspolitische Aspekte des geistigen Eigentums.

Für die Asyl- und Flüchtlingspolitik hat die Deutsche Bundesregierung durchgesetzt, dass eine Mehrheitsentscheidung nur in Frage kommt, wenn vorher einstimmig gemeinsame Grundsätze hierfür festgelegt worden sind.

Die Steuerpolitik zum Beispiel unterliegt weiterhin dem Erfordernis der Einstimmigkeit.
herc (TRANSNET)


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