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Gesetzgebung

Rechtsakte können in der EU nur beschlossen werden, wenn ein Entwurf der Europäischen Kommission vorliegt (offiziell "Vorschlag" genannt). Bei den Rechtsakten nach Art. 249 des EG-Vertrags wird unterschieden zwischen der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und der Richtlinie, die inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden muss. Daneben gibt es Entscheidungen im Einzelfall, die für die Betroffenen verbindlich sind sowie unverbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen. Unter dieser Rubrik stellen wir die Rechtssetzungsprozesse der EU vor.

Rechtsetzungsprozess der EU
Das Vorschlags- oder auch Initiativrecht ist der Europäischen Kommission allein vorbehalten. Sie erarbeitet Rechtsetzungsvorschläge und unterbreitet diese dann den beiden Beschlussfassungsorganen - dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament (EP).  mehr


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