Startseite Impressum Kontakt Seite drucken

Das ist die EU

Die Europäische Union (EU) ist eine Werte- und Wirtschaftsgemeinschaft. Sie besteht aus 25 Mitgliedsstaaten. Jeder dieser Staaten ist souverän, und dennoch haben die Entscheidungen auf der Ebene der EU erheblichen Einfluss auf die jeweilige nationale Politik und Gesetzgebung. Um zu verstehen, wie das Räderwerk politischer Entscheidungen in der EU funktioniert, muss man ihre Organe und Institutionen kennen. Man muss begreifen, auf welche Weise die Gewalten der Exekutive, der Legislative und der Judikative aufgeteilt sind, wie sie sich gegenseitig ergänzen und - was für die Demokratie noch wichtiger ist - kontrollieren. In diese Gemeinschaftsstrukturen bringen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Interessen ein. Die Ergebnisse des permanenten Ausgleichs von nationalen und Gemeinschaftsinteressen haben Auswirkungen auf das tägliche Leben aller Bürgerinnen und Bürger in der EU.

Gesetzgebung
Rechtsakte können in der EU nur beschlossen werden, wenn ein Entwurf der Europäischen Kommission vorliegt (offiziell "Vorschlag" genannt). Bei den Rechtsakten nach Art. 249 des EG-Vertrags wird unterschieden zwischen der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und der Richtlinie, die inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden muss. Daneben gibt es Entscheidungen im Einzelfall, die für die Betroffenen verbindlich sind sowie unverbindliche Empfehlungen und Stellungnahmen. Unter dieser Rubrik stellen wir die Rechtssetzungsprozesse der EU vor.   mehr


Anfang der Seite