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Reach: Europaparlament unterstützt Industrie

Das Europäische Parlament hat über die umstrittene Neuregelung der europäischen Chemiepolitik abgestimmt (Vorbericht in atenta) und eine Reihe von Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission gemacht. Die neue Chemieverordnung über die Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen, kurz Reach genannt, ist das schwierigste Gesetzeswerk, mit dem es die europäischen Institutionen je zu tun hatten. Die EP-Abgeordneten stimmten während zweieinhalb Stunden über mehr als 1.000 Änderungen ab.

So wie es Umweltschützer und die Grünen befürchtet haben, ist das EP mit seinen Änderungen zur neuen Chemikalienverordnung der Industrie entgegengekommen und hat diese teilweise von aufwändiger Bürokratie und Kosten bei der Registrierung von chemischen Substanzen entlastet. Dies dürfte vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.

So verminderten die EP-Abgeordneten u.a. den Aufwand für die Registrierungen von chemischen Stoffen, von denen jährlich nur eine bis zehn Tonnen hergestellt werden.

Für den luxemburgischen Abgeordneten der Grünen, Claude Turmes war dies mit ein Grund, warum seine Fraktion gegen das Vorhaben gestimmt hat. „Es gibt zu viele Löcher in diesem legislativen Werk“, meinte Turmes, der darauf hinwies, dass nun für 20.000 der 30.000 zu prüfenden Stoffe wichtige Informationen fehlen werden. Er hofft, dass der Ministerrat diese Löcher wieder stopft.

Durchgesetzt wurde das Prinzip „Eine Substanz, eine Registrierung“ wodurch sich mehrere Chemieunternehmen zusammen tun können, um eine Chemikalie registrieren zu lassen, ohne dass jedoch jedes Unternehmen eigene Tests durchführen muss. Zudem soll, damit eine Chemikalie auf dem Markt zugelassen bleibt, die Registrierungsprozedur alle fünf Jahre erneuert werden. Allerdings hat sich der deutsche EVP - Abgeordnete Hartmut Nassauer von der britischen EU-Ratspräsidentschaft bestätigen lassen, dass diese Forderung im Ministerrat, der sich noch mit den Entscheidungen des EP befassen wird, zu Fall gebracht wird.

Weiter müssen gefährliche Substanzen, die krebserregend sind, das Erbgut schädigen oder die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, durch alternative Substanzen ersetzt werden. Wobei jedoch Ausnahmen gewährt werden, etwa wenn keine Alternativen möglich sind oder adäquat mit dem Risiko umgegangen werden kann.

Wenn die Chemikalienverordnung in Kraft tritt, müssen die Chemieunternehmen innerhalb von elf Jahren an die 30.000 chemische Stoffe auf ihre Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt testen. Die Beweislast liegt dabei bei den Unternehmen und nicht bei der zu schaffenden europäischen Chemieagentur.

Gust Klein (FNCTTFEL - Landesverband)



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