Auto-Abgase: Weniger Schadstoffe durch Euro 5 - Norm
Neue Autos und leichte Nutzfahrzeuge sollen umweltfreundlicher werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission jetzt eine neue Verordnung vorgeschlagen. Der allgemein als „Euro 5-Norm“ bezeichnete Vorschlag soll einen wesentlichen Beitrag zu besserer Luftqualität in Europa sein. Er wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft und kann danach frühestens Mitte 2008 in Kraft treten.
EU-Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmen und Industrie, sagte: „Die vorgeschlagene Verordnung wird zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität führen. Die neuen Grenzwerte machen die Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern praktisch unumgänglich. Zugleich bewirken sie, dass die europäische Automobilindustrie technisch auf der Höhe und damit wettbewerbsfähig bleibt.“
Mit der Euro 5-Verordnung sollen die für Kraftfahrzeuge zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen europaweit harmonisiert werden. Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen sollen um 80 Prozent, Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 % gesenkt werden. Die verschärften Grenzwerte sind bei Dieselfahrzeugen nur mit Partikelfiltern einzuhalten. Für Benzinfahrzeuge sollen die NOx- und Kohlenwasserstoffemissionen um 25 % sinken.
Die wichtigsten Bestimmungen der geplanten Verordnung:
Fahrzeuge mit Dieselmotor
· Senkung der Partikelemissionen um 80 %
· Senkung der Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 %
Fahrzeuge mit Ottomotor
· Senkung der NOx- und Kohlenwasserstoff (HC)-Emissionen um 25 %
· Einführung eines Grenzwertes für Partikelemissionen für Fahrzeuge mit Benzin-Direkteinspritzung und Magerbetrieb
Transporter
· Senkung der Partikelemissionen um 90 %
· Senkung der Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 %
Geländewagen (SUV)
· Wegfall der Ausnahmeregelung, nach der schwere Pkw (wie SUV) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2500 kg auf der Grundlage der Emissionsgrenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge typgenehmigt werden konnten.
Außerdem erhöht sich die geforderte Dauerhaltbarkeit der technischen Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen.
Fahrzeuglaufleistung
Der Hersteller muss ihre Funktionsfähigkeit statt für 80 000 km künftig für 160 000 km garantieren.
Übergangsfrist
Die Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung beträgt 18 Monate ab Inkrafttreten für neue Fahrzeugtypen und 36 Monate ab Inkrafttreten für alle Neufahrzeuge.
Mit der Euro 5-Verordnung sollen die für Kraftfahrzeuge zulässigen Emissionen von Luftschadstoffen europaweit harmonisiert werden. Partikelemissionen von Dieselfahrzeugen sollen um 80 Prozent, Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 % gesenkt werden. Die verschärften Grenzwerte sind bei Dieselfahrzeugen nur mit Partikelfiltern einzuhalten. Für Benzinfahrzeuge sollen die NOx- und Kohlenwasserstoffemissionen um 25 % sinken.
Die wichtigsten Bestimmungen der geplanten Verordnung:
Fahrzeuge mit Dieselmotor
· Senkung der Partikelemissionen um 80 %
· Senkung der Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 %
Fahrzeuge mit Ottomotor
· Senkung der NOx- und Kohlenwasserstoff (HC)-Emissionen um 25 %
· Einführung eines Grenzwertes für Partikelemissionen für Fahrzeuge mit Benzin-Direkteinspritzung und Magerbetrieb
Transporter
· Senkung der Partikelemissionen um 90 %
· Senkung der Stickoxid (NOx)-Emissionen um 20 %
Geländewagen (SUV)
· Wegfall der Ausnahmeregelung, nach der schwere Pkw (wie SUV) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2500 kg auf der Grundlage der Emissionsgrenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge typgenehmigt werden konnten.
Außerdem erhöht sich die geforderte Dauerhaltbarkeit der technischen Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen.
Fahrzeuglaufleistung
Der Hersteller muss ihre Funktionsfähigkeit statt für 80 000 km künftig für 160 000 km garantieren.
Übergangsfrist
Die Übergangsfrist für die Anwendung der Verordnung beträgt 18 Monate ab Inkrafttreten für neue Fahrzeugtypen und 36 Monate ab Inkrafttreten für alle Neufahrzeuge.
herc (TRANSNET)
