50 Jahre Gleichstellungsrecht in Europa
Seit einem halben Jahrhundert setzt sich die Europäische Union für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein. Der EG-Vertrag, den die sechs Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 in Rom unterzeichneten, schrieb das Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeit für Frauen und Männer fest. Seitdem ist die EWG zu einer Europäischen Union mit 27 Mitgliedsstaaten herangewachsen. Auch die Rechte von Frauen und Männern auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung haben sich weiterentwickelt.
Eine interessante Broschüre bietet die EU-Kommission zum Thema "50 Jahre Gleichstellungsrecht in Europa" an.
Gegenwärtig ist die EG-Gesetzgebung für Geschlechtergleichstellung ein Eckpfeiler der Politik der Chancengleichheit in Europa. 13 Richtlinien wurden auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Frauen und Männern angenommen. Diese sind rechtsverbindlich für die EU-Mitgliedstaaten, die diese Gemeinschaftsgesetze in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen müssen.
Die Gesetzgebung deckt ein breites Themenspektrum ab. Dieses reicht vom Zugang zu Beschäftigung, von Arbeitsbedingungen und Entgelt über Sozialversicherungssysteme bis hin zur selbständigen Erwerbstätigkeit und zum Schutz von schwangeren Frauen und Wöchnerinnen.
Insgesamt bietet dieses Instrumentarium eine solide und umfassende Grundlage, um sicherzustellen, dass das Prinzip der Nichtdiskriminierung beachtet wird. Es ermächtigt Bürgerinnen und Bürger, die das Gefühl haben, dieses Recht sei verletzt worden, ihren Fall vor ein nationales Gericht zu bringen.
Um die Transparenz, Klarheit und Kohärenz der Gesetzgebung zu verbessern, wurde im Jahr 2006 eine Richtlinie verabschiedet, welche die bestehenden Bestimmungen in Bezug auf gleiches Entgelt, betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit und die „Beweislast" in einem einzigen Text vereint.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die EU-Kommission hier.
Frank Hercher (TRANSNET)
