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Kleine Buße – große Wirkung

Erst jetzt wurde publik, dass ein Basler Gericht schon am 31. August 2005 den Geschäftsführer der Schweizer Tochter der deutschen Privatbahn TX Logistik wegen Verstössen gegen das Arbeitszeitgesetz zu 2000 Franken Buße verurteilt hat. Aufgedeckt worden waren die Verstöße dank dem SEV, bei dem Hilferufe von Mitarbeitenden des fehlbaren Unternehmens eingegangen waren. Der SEV verspricht sich von diesem Urteil eine Signalwirkung in der Branche und wird weiter wachsam sein.

Gefällt wurde das Urteil in aller Diskretion schon vor Monaten, bekannt wurde es erst am 12. Januar durch folgende Reportage von Philipp Burkhardt in der Mittagssendung „Rendezvous“ von Schweizer Radio DRS:

Seit auch in der Schweiz der Bahnverkehr liberalisiert ist, herrscht auf der Schiene ein gnadenloser Wettbewerb. Immer mehr ausländische Bahnunternehmen drängen in unser Land. Die Gewerkschaften verfolgen diese Entwicklung mit Argusaugen und achten darauf, dass für alle gleiche Spiesse gelten. Krasse Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften hat der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband SEV letztes Jahr beim deutschen Bahnunternehmen TX Logistik GmbH festgestellt. Stichproben des Bundesamts für Verkehr als Aufsichtsbehörde haben diese Verfehlungen bestätigt. Es seien bei Lokführern Bestimmungen über die maximal zulässige Arbeitszeit, über Pausen und Ruheschichten verletzt worden. Weil die Summe der Verstösse „nicht gering“ sei, hat das Bundesamt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt am Sitz der Schweizer Tochter von TX Logistik im Mai Strafanzeige eingereicht. Es hat es niemand gemerkt, doch inzwischen ist das Unternehmen vom Basler Strafgericht verurteilt worden. Am 31. August, wie das Gericht bestätigt. Kommuniziert hat man dieses Urteil nie, und auch über den Inhalt gibt es offiziell keine Informationen. Schweizer Radio DRS hat aber herausgefunden, dass der damalige Geschäftsführer von TX Logistik in der Schweiz, Gustav A. Schulze, eine Busse von 2000 Franken erhalten hat wegen Verstössen gegen das Arbeitszeitgesetz.

Dies sei das erste Urteil dieser Art in der Schweiz, sagt der Sprecher des Bundesamtes für Verkehr, Gregor Saladin: „Es ist das erste Mal, dass das Bundesamt für Verkehr gegen eine Bahnunternehmung Strafanzeige wegen Verletzung des Arbeitszeitgesetzes eingereicht hat. Und seither haben wir keine Verfehlungen mehr festgestellt. Das heisst, es hat also auch keine mehr gegeben.“

Beim SEV ist man über dieses Urteil hoch erfreut, wie der Vizepräsident Giorgio Tuti sagt: Dass man TX Logistik angeprangert habe, sei nicht ohne Wirkung geblieben. „Das hat insofern genützt, als man diesen Fall kennt in der Branche, dass man diesen Fall in ganz Europa jetzt kennt. Man konnte mit diesem Fall aufzeigen, dass diese Branche nicht eine Branche ist, wo eine heile Welt herrscht, sondern dass durch die Öffnung und durch den Wettbewerb Akteure auf diesen Markt dringen, die auch zu solchen Mitteln greifen, um in diesem Wettbewerb Vorteile herauszuholen.“ Wichtig sei, dass die Kontrollen der Behörden jetzt noch verstärkt werden, sagt der Gewerkschafter Tuti.

Fragt sich allerdings, ob die sehr bescheidene Busse von 2000 Franken ein Bahnun-ternehmen wirklich einschüchtern kann. Dieser Betrag sei wohl eher symbolisch als etwas anderes, findet Giorgio Tuti.

Bei TX Logistik am Hauptsitz in Deutschland betont man, dass die Probleme inzwischen behoben seien. Das Bundesamt für Verkehr habe im Herbst eine umfassende Überprüfung durchgeführt, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende von TX Logistik, Raimund Stüer. Und bei diesem Audit sei alles in Ordnung gewesen.


Markus Fischer befragte für atenta den SEV-Vizepräsident Giorgio Tuti:

Giorgio Tuti                                                Foto: Alexander Egger


atenta: Eine Buße von 2000 Franken ist für ein Bahnunternehmen doch ein Pappenstiel – und doch hast du dich im Radio über das Urteil sehr erfreut gezeigt. Warum?

Giorgio Tuti: Weil dieses Urteil trotzdem eine riesige Signalwirkung hat. Damit sollte nun jedem klar sein, dass es in der liberalisierten Bahnbranche Unternehmen gibt, die sich auf Kosten der Gesundheit des Personals und der Sicherheit Wettbewerbs-vorteile verschaffen wollen und dass dies durch wirksame Vorschriften und Kontrol-len verhindert werden muss.

atenta: TX Logistik gibt sich allerdings nach wie vor nicht einsichtig oder reuig, sondern rechtfertigte gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur ihre AZG-Verstösse mit angeblich am Anfang noch unzureichender Vertrautheit im „Meldewesen“...

Giorgio Tuti: Umso wichtiger ist es, dass der SEV und seine Partnergewerkschaften im In- und Ausland die Augen offen halten. Über unsere Mitglieder und ihren Kolle-genkreis werden wir es schon in Erfahrung bringen, wenn weitere solche Verfehlun-gen vorkommen, und werden gegen die Unternehmen, die sich solche Tricks erlau-ben, entschieden vorgehen.

atenta: Beispielsweise durch Anzeige an die Kontrollbehörde, d.h. bei uns in der Schweiz an das Bundesamt für Verkehr, wie im Fall von TX Logistik?

Giorgio Tuti: Richtig. Die Kontrollbehörden müssen aber auch von sich aus aktiv werden und ihre Kontrolltätigkeit noch intensivieren, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen. Denn auf dem Spiel stehen dabei die Bahnsicherheit, die Gesundheit des Personals und der faire Wettbewerb.

Fi (SEV)

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