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Sozialabkommen ETF und CER

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Berlin fand am 27. April eine Anhörung zum vereinbarten Sozialabkommen zwischen der ETF und der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (CER) statt. Als Sachverständige waren unter anderem auch TRANSNET und die DB AG geladen.

Die Vereinbarung zur Arbeitszeit im grenzüberschreitenden Schienenverkehr soll in eine EU-Richtlinie einfließen. Aber die „Erfa“, ein Verband überwiegend privater Güterbahnen, torpediert die Umsetzung ins EU-Recht. Sie befürchtet ein Ansteigen ihrer Personalkosten und dadurch Nachteile im Wettbewerb.

Die Absicht der „Erfa“ wird deutlich: Sie will ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Rücken der Beschäftigten erzielen. Gerade das aber soll und muss durch die rechtliche Verbindlichkeit verhindert werden.
herc (TRANSNET)