Kritik an Vorschlägen zur Arbeitszeitrichtlinie
Anlässlich der Tagung der EU-Arbeits- und Sozialminister hatte die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) gemeinsam mit dem EGÖD zu einer Demonstration in Luxemburg / Kirchberg aufgerufen. Anlass waren die Beratungen über die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Einsatzbedingungen für das Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Schienenverkehr.
Dass bei den Verhandlungen der europäischen Arbeits- und Sozialminister auf Kirchberg kaum mit einem Ergebnis zu rechnen war, war vorerst gewusst. Zu groß sind die Gegensätze innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Zahlreiche Manifestanten waren dem Aufruf der ETF gefolgt um sich gegen die surrealistische Arbeitszeitrichtlinie der EU zur Wehr zu setzen. Foto: Pitt Becker
Dabei gingen die Differenzen 1992, bei der Verabschiedung der Arbeitszeitrichtlinie eigentlich nur von Großbritannien aus. Die Briten wehrten sich gegen eine Begrenzung der Zahl der Arbeitsstunden pro Woche. Die Richtlinie gibt vor, dass man auf einen Zeitraum von vier Monaten betrachtet, im Durchschnitt nicht über 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Dies bedeutet jedoch auch, dass man in einer Woche mehr arbeiten darf, wenn dann eine Woche folgt, in der man entsprechend weniger tut. Dieses doch sehr starke Element der Flexibilität reichte den Briten nicht. Sie setzten das so genannte „opt out“ durch. Durch diese Regelung kann ein Arbeitnehmer in Einklang mit seinem Arbeitgeber auf die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstundenzahl verzichten.
Das „opt out“, so 1993 festgehalten, sollte nach zehn Jahren, mit dem Ziel es abzuschaffen, überprüft werden.
„Die Briten führten das Argument der Produktivität an“, so Carola Fischbach-Pyttel von den Europäischen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes. „Aber Leute die lange an einem Stück arbeiten sind nicht mehr produktiv. Die britische Produktivität ist gesunken, das Argument der Wettbewerbsfähigkeit hat schon lange keinen Bestand mehr.“
Vier Millionen Briten arbeiteten vor der Einführung der Richtlinie länger als 48 Stunden die Woche. Seither kamen deren 700.000 hinzu. Umfragen haben ergeben, dass jeder dritte britische Arbeitnehmer nicht einmal weiß, dass es eine Begrenzung der Arbeitszeit gibt.
Die Gewerkschaften fordern die Abschaffung der „opt out“ – Ausstiegsmöglichkeit. Dass die europäische Kommission nun jedoch nicht nur am „opt out“ festhalten, sondern den Ländern sogar die Möglichkeit einberaumen will, per Gesetz die Referenzperiode von vier auf zwölf Monate ausdehnen zu können, hat durch das europäische Parlament einen Dämpfer bekommen. Dieses hat sich am 11. Mai für die Abschaffung des „opt out“ ausgesprochen. Eine Ausdehnung der Referenzzeit könne zudem nur auf der Grundlage von Kollektivvertragsverhandlungen (in Deutschland sagt man "Tarifvertragsverhandlungen") bewirkt werden, so das Parlament.
Mit dieser Position können die Gewerkschaften leben. „Auch wenn wir den Standpunkt vertreten, dass es keinen Bedarf für mehr Flexibilität gibt, da bis jetzt noch nicht einmal alle bestehenden Elemente der Flexibilität genutzt werden“, wie Catalene Passchier vom Europäischen Gewerkschaftsbund anführt. Für sie kommt hinzu, dass eine zu hohe wöchentliche Arbeitszeit das Familienleben belastet und die Frauen vom Arbeitsmarkt weg hält. „Die Frauen werden in die klassische Rolle der Hausfrau verdrängt und fehlen dem Arbeitsmarkt. Der Mann hat keine Zeit, sich um elementare familiäre Angelegenheiten zu kümmern.“
Bei der Arbeitszeitrichtlinie geht es aber auch um den Bereitschaftsdienst, von Ärzten und anderem Gesundheitspersonal z.B. aber auch von Busfahrern. Obwohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in drei Urteilen feststellte, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu gelten hat, wird dies ignoriert. Die EU-Kommission versucht nun den Dienst in aktiven und inaktiven Bereitschaftsdienst einzuteilen. Will heißen, dass Arbeitszeit nur jene Zeit während des Bereitschaftsdienstes ist, in dem der Bereitstehende auch tatsächlich arbeitet.
Ein Vorschlag den die Gewerkschaften nicht akzeptieren werden.
Zahlreiche Manifestanten waren dem Aufruf der ETF gefolgt um sich gegen die surrealistische Arbeitszeitrichtlinie der EU zur Wehr zu setzen. Foto: Pitt Becker
Dabei gingen die Differenzen 1992, bei der Verabschiedung der Arbeitszeitrichtlinie eigentlich nur von Großbritannien aus. Die Briten wehrten sich gegen eine Begrenzung der Zahl der Arbeitsstunden pro Woche. Die Richtlinie gibt vor, dass man auf einen Zeitraum von vier Monaten betrachtet, im Durchschnitt nicht über 48 Stunden in der Woche arbeiten darf. Dies bedeutet jedoch auch, dass man in einer Woche mehr arbeiten darf, wenn dann eine Woche folgt, in der man entsprechend weniger tut. Dieses doch sehr starke Element der Flexibilität reichte den Briten nicht. Sie setzten das so genannte „opt out“ durch. Durch diese Regelung kann ein Arbeitnehmer in Einklang mit seinem Arbeitgeber auf die Begrenzung der wöchentlichen Arbeitsstundenzahl verzichten.
Das „opt out“, so 1993 festgehalten, sollte nach zehn Jahren, mit dem Ziel es abzuschaffen, überprüft werden.
„Die Briten führten das Argument der Produktivität an“, so Carola Fischbach-Pyttel von den Europäischen Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes. „Aber Leute die lange an einem Stück arbeiten sind nicht mehr produktiv. Die britische Produktivität ist gesunken, das Argument der Wettbewerbsfähigkeit hat schon lange keinen Bestand mehr.“
Vier Millionen Briten arbeiteten vor der Einführung der Richtlinie länger als 48 Stunden die Woche. Seither kamen deren 700.000 hinzu. Umfragen haben ergeben, dass jeder dritte britische Arbeitnehmer nicht einmal weiß, dass es eine Begrenzung der Arbeitszeit gibt.
Die Gewerkschaften fordern die Abschaffung der „opt out“ – Ausstiegsmöglichkeit. Dass die europäische Kommission nun jedoch nicht nur am „opt out“ festhalten, sondern den Ländern sogar die Möglichkeit einberaumen will, per Gesetz die Referenzperiode von vier auf zwölf Monate ausdehnen zu können, hat durch das europäische Parlament einen Dämpfer bekommen. Dieses hat sich am 11. Mai für die Abschaffung des „opt out“ ausgesprochen. Eine Ausdehnung der Referenzzeit könne zudem nur auf der Grundlage von Kollektivvertragsverhandlungen (in Deutschland sagt man "Tarifvertragsverhandlungen") bewirkt werden, so das Parlament.
Mit dieser Position können die Gewerkschaften leben. „Auch wenn wir den Standpunkt vertreten, dass es keinen Bedarf für mehr Flexibilität gibt, da bis jetzt noch nicht einmal alle bestehenden Elemente der Flexibilität genutzt werden“, wie Catalene Passchier vom Europäischen Gewerkschaftsbund anführt. Für sie kommt hinzu, dass eine zu hohe wöchentliche Arbeitszeit das Familienleben belastet und die Frauen vom Arbeitsmarkt weg hält. „Die Frauen werden in die klassische Rolle der Hausfrau verdrängt und fehlen dem Arbeitsmarkt. Der Mann hat keine Zeit, sich um elementare familiäre Angelegenheiten zu kümmern.“
Bei der Arbeitszeitrichtlinie geht es aber auch um den Bereitschaftsdienst, von Ärzten und anderem Gesundheitspersonal z.B. aber auch von Busfahrern. Obwohl der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in drei Urteilen feststellte, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu gelten hat, wird dies ignoriert. Die EU-Kommission versucht nun den Dienst in aktiven und inaktiven Bereitschaftsdienst einzuteilen. Will heißen, dass Arbeitszeit nur jene Zeit während des Bereitschaftsdienstes ist, in dem der Bereitstehende auch tatsächlich arbeitet.
Ein Vorschlag den die Gewerkschaften nicht akzeptieren werden.
Gust Klein (FNCTTFEL-Landesverband)
