Öffnung der Märkte frühestens im Jahr 2009
Von den 732 EU-Abgeordneten stimmten 391 Parlamentarier für den vom Europäischen Parlament ausgearbeiteten Kompromiss der Dienstleistungsrichtlinie. In diesem Kompromiss ist der umstrittene Passuns des „Herkunftlandprinzips“ nicht mehr enthalten.
Die heftigen Proteste der Arbeitnehmer Europas trugen zum deutlichen Umschwenken der Politiker bei. Unser Foto entstand am 14. Februar in Straßburg und zeigt Kolleginnen und Kollegen aus Luxemburg. Foto: Frank Hercher
Es war ein starkes Signal, das vom Parlament in Straßburg ausging. Die 213 ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den neuen Mitgliedsländern. 34 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Unmittelbar nach der Abstimmung, die von der Berichterstatterin, der deutschen SPE-Abgeordneten Evelyne Gebhardt mit großer Zufriedenheit begrüßt wurde, forderten konservative EVP-Abgeordnete aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn und den drei Baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen bereits in den kommenden Monaten eine Nachbesserung der Dienstleistungsrichtlinie. Ihnen gehen die Marktöffnungen nicht weit genug und sie sehen ihre kleinen und mittleren Betriebe beim Marktzugang in anderen Ländern benachteiligt.
Nun wird die EU-Kommission einen überarbeiteten legislativen Vorschlag präsentieren, der die wesentlichen Punkte der Parlamentsposition berücksichtigen soll. Dieses Papier wird noch rechtzeitig vor dem EU Ministertreffen zur Wettbewerbsfähigkeit am 21. und 22. April in Graz erwartet. Möglicherweise ist aber auch eine „politische Einigung“ bis zum traditionellen Frühjahrsbeschäftigungsgipfel am 23. und 24. März in Brüssel möglich.
Die Mitgliedsstaaaten müssen das EU-Rahmengesetz anschließend jeweils in ein nationales Gesetz transformieren. hierfür – so der Vorschlag des Parlaments – sollten zwei Jahre ausreichen. Innerhalb von drei Jahren sollen die neuen Kontaktstellen („point of sigle kontakt“) für die Dienstleistungsanbieter eingerichtet sein, die vorübergehend in einem anderen EU-Lan tätig sein wollen. Für sie ist vorgesehen, dass sie sich lediglich an einer Stelle entsprechend dem „one-stop-shop-Prinzip“ melden müssen.
Frühestens im Jahr 2009 wird die Öffnung des Dienstleistungsmarktes dann in Kraft treten können. Wenn dann die Dienstleistungsmärkte geöffnet sind, müssen die Länder innerhalb von fünf Jahren gegenüber der EU-Kommission berichterstatten, in wie weit sie Hürden für die Unternehmen beseitigt haben.
herc (TRANSNET)
